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Artikel: 8.000 Euro Schadensersatz für Filesharing eines PC-Spiels im Wert von 20 Eur

AW: Artikel: 8.000 Euro Schadensersatz für Filesharing eines PC-Spiels im Wert von 20

Einfach nur eine Frechheit so ein Urteil. Wird man brutal zusammengeschlagen bekommt man im besten Fall 2000 EUR Schmerzensgeld. In Deutschland sind Gerichte einfach nur eine Farce! Die Urteile stehen in keiner Relation mehr.
 
Ne du, da bekommst du gar nichts! Ist mir so ergangen, der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein. Ich könnte ja Zivilrechtlich klagen! Und der Prozess brachte zwar einen Titel, aber kein Geld, weil H4 muss nix zahlen!
 
Ich frage mich, ob der Inhalt der angebotenen Datenpakete mal überprüft wurde, ob diese wirklich das besagte Programm enthalten. Oder wurde nur aufgrund des Names des Paketes das Urteil gefällt.
 
Für die deutsche Justiz ist Geld bzw. Vermögen mehr wert als ein Menschenleben.

Betrug, Urkundenfälschung, Filesharing usw. wird meistens härter bestraft als versuchter Mord, schwere Körperverletzung und Vergewaltigung. Immer wenn es um Kohle geht, werden harte Strafen verhängt, alles andere ist nicht so schlimm. Hauptsache Steuern kommen rein...

Das steht definitiv in keinem Verhältnis mehr, traurig!
 
hatte der richter überhaupt eine erlaubnis für ein urteil?? muss das nicht erst von den 4 mächten eingeholt werden? wir sind doch eine gmbh und kein staat. wir haben doch eine geschäftsführerin ! urteile dürfen in deutschland nur durch erlaubnis der 4 mächten gesprochen werden...wir in deutschland sind eh zu doof um was zu bewirken, wir lassen uns eh alles gefallen auch solche beschlüsse. die sind doch alle nur noch behämmert. irgendwann werden babys verklagt weil sie in dem dämichen deutschland auf die welt gekommen sind und dabei irgendein urheberrecht verletzt haben. verkommen nur noch verkommen..
 
Macht so weiter und irgendwann hängt ein Anwalt am Baum.
Ist ja lächerlich und auch nur so zu verstehen,daß ja die Spieleindustrie immer mehr rückläufig ist.
Sprich auch die Entwickler weniger Umsatz erreichen deswegen diese Sch.... Urteile.
Nur zum Kopf schütteln sowas
 
Das ist ein Fehlurteil erster Güte. Wenn der User an 24 Tagen innerhalb von 6 Wochen festgestellt wurde, hat er das Werk nunmal nachweislich nicht 6 Wochen geshared,sondern eben nur 24 Tage lang. Alles andere wäre höchstens ein Anscheinsbeweis,mehr nicht. Wenn ich mit dem Auto 1x Anfang November geblitzt werde und 1x Ende November,heißt das schließlich auch nicht,daß ich an den Tagen dazwischen auch zwangsläufig zu schnell gewesen sein muss,sondern es gelten nur die festgestellten Verstöße. Bei einem Verkaufspreis von 20€ kann man man wohl davon ausgehen,daß es kein 200MB-Game ala Angry Birds war,sondern schon etwas umfangreicheres. Gehen wir mal von 4GB aus. Bei den angenommenen 400 Verteilungen wären das 1,6 Terabyte an Daten,die der User hochgeladen hätte. Nun, der Vorfall war 2011,damals war der schnellstmögliche Internetzugang üblicherweise DSL16000 mit 1Mbit/s Upload, was bekanntlich 128kbyte/s entspricht. Ein Tag hat 86400sek, ergo könnten pro Tag maximal 11,0592 GB hochgeladen worden sein. Egal ob man nun von 24 Tagen oder von 6 Wochen ausgeht, die theoretisch maximal übertragbare Datenmenge im Upload beträgt somit bei 497,6GB und damit weniger als 1/3 dessen,was ihm tatsächlich angelastet wurde.
Die Tatsache,daß ihm die Weiterverteilung durch seine "Abnehmer" angelastet wurde,ist rechtlich kritisch zu sehen,da ja nicht nur er abgemahnt wurde, sondern zumindest ein Teil der Leute in seiner "Baumstruktur" ebenfalls. Somit liegt hier genaugenommen ein Verstoß gegen das Bereicherungsverbot gemäß § 249 Abs. 1 BGB vor.
 
sehr gut aber was bedeutet das nun?? werniman? liegt nun ein fall vor, dass hier keiner ahnung hat, somit wären ja ,ich sag mal dumme wurschtverkaüfer, richter gewesen, die mal nur so auf verdacht und im interesse der kläger , was beurteilten! damit wären die doch befangen gewesen? oder der anwalt ,sofern einer da war, hat keine ahnung? interessant wäre es nun, was für möglichkeiten der beklagte noch hätte und ob er überhaupt in dieser verlogenen raffgierigen gesellschat eine chance hätte??
 
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