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Handy - Navigation Apple stoppt Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1

Apple stoppt Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1

Apple vs. Samsung: Die pikanten Details der Tablet-Klage und CHIP Online als Zeuge wider Willen


Nachdem Apple am Dienstag eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkte, die es Samsung untersagt, das Galaxy Tab 10.1 in Europa zu vertreiben, kommen nun weitere pikante Details zu der Affäre ans Licht. Wir sagen Ihnen, was Apple Samsung vorwirft, welche Rolle CHIP Online dabei spielte und wer als nächstes mit einem Verkaufsverbot rechnen muss.

In dem Antrag auf Einstweilige Verfügung, der CHIP Online vorliegt und den Sie sich
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können, dokumentiert Apple, weshalb das Galaxy Tab 10.1 angeblich eine "sklavische" Kopie des "Kultobjekts" iPad 2 ist und fordert daraus resultierend ein Verkaufs- und Werbeverbot für das Tablet. Bemerkenswert sind dabei die laut Apple schützenswerten Eigenschaften des iPad und der Grad an Selbstbewusstsein, den die Kalifornier an den Tag legen.

Innovatives Design mit farbigen Icons

So heißt es bereits in der Einleitung des 44 Seiten langen Dokuments: "Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass die Antragsgegnerinnen das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen. Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus. Das iPad steht stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs der Antragstellerin. Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, haben die Antragsgegnerinnen den innovativen Stil des iPad für ihren neuen Tablet Computer kopiert."

Was genau man sich unter dem "innovativen Stil des iPad" vorzustellen hat, legt Apple im weiteren Verlauf des Dokuments dar:
  • "(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
  • (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
  • (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
  • (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
  • (v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
  • (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays."

Praxis-Test von CHIP Online als Auslöser

Apple begründet den Zeitpunkt für den Antrag auf Erteilung einer Einstweiligen Verfügung mit dem Link veralten (gelöscht): "Nach allem Anschein haben die Antragsgegnerinnen alle Vorbereitungen für eine Markteinführung des Tablet Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland getroffen. Die erste Besprechung dieses Produkts wurde von der Zeitschrift CHIP durchgeführt und am 18 Juli veröffentlicht." Entsprechende Screenshots des Testberichts wurden dem Gericht als Anlage 23 vorgelegt.

In Bezug auf unseren Test, von dessen Verwendung vor Gericht wir bislang nichts wussten, heißt es weiter: "Die Antragstellerin vermutet daher, dass die Produkte importiert und der Presse zur Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, so wie es im CHIP-Bericht [...] ausdrücklich erwähnt wird." Apple folgert daraus, dass die Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 kurz bevorstand und sah sich deshalb in Zugzwang, nun dagegen vorzugehen.

Nun muss Motorola zittern

Außerdem geht aus dem Antrag hervor, dass Apple nicht nur Samsung im Visier hat, sondern dass mindestens auch ein weiterer Mitbewerber ins Fadenkreuz der Kalifornier geraten ist: "Dabei ist festzuhalten, dass die Antragstellerin Maßnahmen ergriffen hat und auch zukünftig ergreifen wird, um die Exklusivität des Produkts und ihre gewerblichen Schutzrechte zu wahren, soweit es um Produkte geht, die die Rechte der Antragstellerin verletzen. So hat die Antragstellerin z. B. bereits ein Verfahren gegen Motorola eingeleitet in Bezug auf das Design des Xoom-Produkts [...], und zwar beim Landgericht Düsseldorf."

Darüber hinaus verweist Apple auf einen gerichtlichen Erfolg gegen den Billig-Hersteller Jay-tech, der sogar nach einem Protest des Unternehmens noch Bestand hat: "Des Weiteren hat die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf gegen die Jay-tech GmbH erwirkt, welche ebenfalls das iPad kopiert hatte (Aktenzeichen 14c O64/11). Die einstweilige Verfügung wurde nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten."

Quelle: Link veralten (gelöscht)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Apple stoppt Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1

Hi!

Also tut mir leid, aber Apple ist über das Ziel hinausgeschossen.
Was wollen die patentieren lassen, es wäre das gleiche als dürfte keine Firma einen Walkmann herausbringen als Sony. Der begriff Walkman ist geschützt, das kleine Gerät nicht.
Apple wird damit noch mehr gehasst als vorher... BTW:
Diese Nachricht tippe ich auf meinem iPad...

Grüße
lienot
 
AW: Apple stoppt Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1

Patentstreitverhandlung am 25.8. – Media Markt verkauft das Galaxy Tab ab 13.8.

Das Landgericht Düsseldorf hat im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple um Samsung einen Verhandlungstermin für den 25.8. angesetzt. Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Was wurde verletzt? Nun, Apple wirft Samsung vor, für die Galaxy Smartphones und Tablets die Benutzeroberfläche und bestimmte Designelemente des iPhones bzw. iPads kopiert zu haben. Apple behauptet zudem, dass Samsung den Ruf des iPads als ein Produkt „mit Kultstatus“ für sich ausnutze.

Die Koreaner reagierten mit Gegenklagen und werfen Apple vor, zehn Samsung-Patente verletzt zu haben.

Übrigens wird man das Galaxy Tab trotz der Einstweilgen Verfügung (EV) in Deutschland dennoch kaufen können. Media Markt wird das Tablet ab 13. August wie geplant verkaufen. Die EV richte sich ja nur gegen Samsung und nicht gegen die Retailer. Die haben jedenfalls noch keine EV erhalten und dies wäre Voraussetzung dafür, dass das Tablet nicht verkauft wird. Nachschub durch Samsung wird es vorerst aber nicht geben.

Quelle:
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