Datenübermittlung an Behörden: Apple legt Richtlinien offen
In einem neu veröffentlichten Dokument gibt Apple Auskunft darüber, welche Daten der Konzern von den iPhones und iPads seiner Nutzer extrahieren kann und unter Umständen an die US-amerikanischen Strafvollzugsbehörden weitergeben muss. Dazu gehören etwa heruntergeladene Apps, gespeicherte E-Mails, in der Vergangenheit benutzte IP-Adressen, Fotos, Videos und die Anrufhistorie.
Der US-Tech-Konzern Apple hat kürzlich Richtlinien veröffentlicht, in denen das Unternehmen ausführlich darüber Auskunft gibt, welche Nutzerdaten es unter welchen Umständen an die US-Behörden weitergibt.
So können die Daten der vorinstallierten, von Apple entwickelten Apps auch von gesperrten Geräten extrahiert werden. Dazu gehört etwa die Anruf- und SMS-Historie sowie sämtliche Fotos, Videos, Kontakte und Audioaufnahmen, die lokal gespeichert wurden. Um auf die Daten zugreifen zu dürfen, müssen die entsprechenden Behörden einen Durchsuchungsbefehl vorweisen können. Die Extraktion der Daten muss außerdem in Apples Hauptquartier in Cupertino stattfinden. Apps von Drittherstellern sowie die gespeicherten E-Mails und Kalendereinträge sollen dagegen vor einem Zugriff sicher sein, solange das Gerät gesperrt bleibt.
Apple kann jedoch im Falle einer "Abhör-Anordnung" den E-Mail-Verkehr seiner Nutzer direkt abgreifen. Die iMessage- und FaceTime-Apps sind davon aufgrund ihrer Verschlüsselungstechnik ausgeschlossen. Die Firma ist außerdem in der Lage, jede App, jeden Song, jede Fernsehsendung und jeden Film, den ein Nutzer jemals von ihren Servern heruntergeladen hat, aufzulisten und nachzuverfolgen, welche IP-Adressen eine Kunde nutzte, um in der Vergangenheit auf iTunes zuzugreifen.
Gelöschte E-Mails angeblich nicht rekonstruierbar
Auch die Daten eines iCloud-Accounts können umfassend ausgelesen und nach einer gerichtlichen Anordnung oder bei der Vorlage eines Durchsuchungsbefehls an die Behörden weitergegeben werden. Dazu gehören etwa sämtliche E-Mails – zumindest, solange sie nicht manuell gelöscht wurden. Hat ein Nutzer eine Mail erst einmal endgültig von seinem iCloud-Account entfernt, gibt es (angeblich) auch für Apple keine Möglichkeit mehr, sie wiederherzustellen. Das Gleiche gelte auch für Photo Stream, Docs, Kontakte, Kalender, Lesezeichen und Geräte-Back-ups.
Die von Apple selbst entwickelte App "Find My iPhone" könne von den US-Behörden dagegen nicht ohne das Wissen des Nutzers verwendet werden. Laut der veröffentlichten Richtlinien sei es technisch schlicht unmöglich, die App aus der Ferne zu starten und so über GPS den Standort des betroffenen iOS-Geräts zu ermitteln.
Quelle: gulli
In einem neu veröffentlichten Dokument gibt Apple Auskunft darüber, welche Daten der Konzern von den iPhones und iPads seiner Nutzer extrahieren kann und unter Umständen an die US-amerikanischen Strafvollzugsbehörden weitergeben muss. Dazu gehören etwa heruntergeladene Apps, gespeicherte E-Mails, in der Vergangenheit benutzte IP-Adressen, Fotos, Videos und die Anrufhistorie.
Der US-Tech-Konzern Apple hat kürzlich Richtlinien veröffentlicht, in denen das Unternehmen ausführlich darüber Auskunft gibt, welche Nutzerdaten es unter welchen Umständen an die US-Behörden weitergibt.
So können die Daten der vorinstallierten, von Apple entwickelten Apps auch von gesperrten Geräten extrahiert werden. Dazu gehört etwa die Anruf- und SMS-Historie sowie sämtliche Fotos, Videos, Kontakte und Audioaufnahmen, die lokal gespeichert wurden. Um auf die Daten zugreifen zu dürfen, müssen die entsprechenden Behörden einen Durchsuchungsbefehl vorweisen können. Die Extraktion der Daten muss außerdem in Apples Hauptquartier in Cupertino stattfinden. Apps von Drittherstellern sowie die gespeicherten E-Mails und Kalendereinträge sollen dagegen vor einem Zugriff sicher sein, solange das Gerät gesperrt bleibt.
Apple kann jedoch im Falle einer "Abhör-Anordnung" den E-Mail-Verkehr seiner Nutzer direkt abgreifen. Die iMessage- und FaceTime-Apps sind davon aufgrund ihrer Verschlüsselungstechnik ausgeschlossen. Die Firma ist außerdem in der Lage, jede App, jeden Song, jede Fernsehsendung und jeden Film, den ein Nutzer jemals von ihren Servern heruntergeladen hat, aufzulisten und nachzuverfolgen, welche IP-Adressen eine Kunde nutzte, um in der Vergangenheit auf iTunes zuzugreifen.
Gelöschte E-Mails angeblich nicht rekonstruierbar
Auch die Daten eines iCloud-Accounts können umfassend ausgelesen und nach einer gerichtlichen Anordnung oder bei der Vorlage eines Durchsuchungsbefehls an die Behörden weitergegeben werden. Dazu gehören etwa sämtliche E-Mails – zumindest, solange sie nicht manuell gelöscht wurden. Hat ein Nutzer eine Mail erst einmal endgültig von seinem iCloud-Account entfernt, gibt es (angeblich) auch für Apple keine Möglichkeit mehr, sie wiederherzustellen. Das Gleiche gelte auch für Photo Stream, Docs, Kontakte, Kalender, Lesezeichen und Geräte-Back-ups.
Die von Apple selbst entwickelte App "Find My iPhone" könne von den US-Behörden dagegen nicht ohne das Wissen des Nutzers verwendet werden. Laut der veröffentlichten Richtlinien sei es technisch schlicht unmöglich, die App aus der Ferne zu starten und so über GPS den Standort des betroffenen iOS-Geräts zu ermitteln.
Quelle: gulli