Ein New Yorker Bundesgericht hat ein verheerendes Versäumnisurteil gegen das Unternehmen hinter der DVD-Ripping-Software DVDFab gefällt. Auf Anordnung des Richters wurden alle Domains, Server und Social Media Accounts der Firma beschlagnahmt. Zudem wurde sämtlichen Geschäftspartnern, wie unter anderem PayPal und MasterCard verboten, weiterhin mit der Firma zusammenzuarbeiten.
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DVDFab zählt zu einer der beliebtesten Softwareprogramme zur Konvertierung von DVD- und Blu-ray-Filmen in gebräuchliche Videodatei-Formate. Zu diesem Zweck verfügt das Tool auch über Mechanismen, die das Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen wie er AACS-Verschlüsselung ermöglichen. Wegen des rechtlich zweifelhaften Status der Software hatten die Unternehmen Intel, Microsoft, Panasonic, Sony, Toshiba, Walt Disney und Warner Bros. in New York Anzeige gegen die verantwortliche Fengtao Software Inc. aus Japan erstattet.
Das beklagte Unternehmen zog es bis dato vor, keine gerichtliche Stellungnahme abzugeben. Wie im nun veröffentlichten Versäumnisurteil zu lesen ist, wurde das Verfahren entsprechend zugunsten der Content-Industrie entscheiden. Der zuständige Richter Judge Broderick ordnete an, dem angeklagten Unternehmen wegen der Bereitstellung von Software zu Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, wesentliche Existenzgrundlagen zu entziehen. So wurden alle Domain-Registrare und Server-Betreiber mit amerikanischem Sitz verpflichtet, alle DVDFab bereitgestellten Dienste zu deaktivieren. Aktuell sind nur noch die deutschen und japanischen Domains zu erreichen, da die zuständigen Hoster außerhalb des Wirkungsbereichs der amerikanischen Justiz lokalisiert sind.
Überdies hat das Gericht eine Liste aller Geschäftspartner der Fengtao Software Inc. veröffentlicht und verbietet ausdrücklich jede weitere Zusammenarbeit. Da insbesondere Finanzunternehmen wie PayPal, MasterCard und Western Union genannt werden, ist davon auszugehen, dass wohl einige Bankkonten des Unternehmens eingefroren wurden.
Die ebenfalls aufgeführten Social Media Dienste , Facebook, Twitter, YouTube und Google+ haben bislang noch nicht auf die gerichtliche Anordnung reagiert. Via Facebook weist DVDFab aktuell gar daraufhin, die Software auf den restlichen Domains nichtsdestotrotz weiter zum Download anzubieten. In den nächsten Tagen will sich japanische Firma ausführlicher zu dem Urteil äußern.
Hätten die Verantwortlichen vor Gericht früher auf die Vorwürfe des Vertriebs illegaler Software reagiert, hätte der Umfang der Sanktion womöglich beschränkt werden können. Ob DVDFab im Nachhinein etwas gegen die massiven Einschränkungen der Geschäftspartner unternehmen kann, scheint fraglich. Sollte das Tool allerdings – wie zu erwarten ist – weiterhin unter anderen Adressen verfügbar sein, dürfte der juristische Sieg der Content-Unternehmen wenig Effekt erzielt haben.
Quelle: Gulli