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PC & Internet Amazons Dash Buttons unzulässig? Gericht muss entscheiden

Bei Amazon kann man mit einem "Dash Button" Waren wie Waschpulver oder Zahnpasta mit nur einem Klick nachbestellen. Angaben zum Preis oder der Hinweis, dass man gerade kostenpflichtig bestellt, fehlen. Jetzt soll das OLG München entscheiden.

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Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern - solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit einigen Jahren in Deutschland an. Sie funktionieren zum Beispiel auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Ob Amazon das aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung dort beginnt am Donnerstag (14.00 Uhr).

Dash Buttons erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben
Das Problem bei den Dash Buttons: Auf den Knöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern. Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht München sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon in erster Instanz zur Unterlassung.

Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.

Quelle; onlinekosten
 

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Gericht verbietet Amazons WLAN-Bestellknöpfe

Der Internethändler Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Quelle; INFOSAT
 
Naja, noch kann man sie bestellen, Stand jetzt. Also für ist nix dabei wofür ich die gebrauchen könnte. Die meisten Angebote kaufe ich anderweitig oder rechtzeitig in ausreichender Stückzahl ein.

Mich würde mal interessieren, wieviele dieser Buttons überhaupt im Umlauf sind und für welche Artikel. Aber das wird Amazon wohl niemals bekanntgeben.

Stellt sich noch die Frage, was mit den bereits verkauften und im Einsatz befindlichen Buttons ist. Denn die würden ja auch unter das Gerichtsurteil fallen, oder nicht?
 
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