Bei Amazon kann man mit einem "Dash Button" Waren wie Waschpulver oder Zahnpasta mit nur einem Klick nachbestellen. Angaben zum Preis oder der Hinweis, dass man gerade kostenpflichtig bestellt, fehlen. Jetzt soll das OLG München entscheiden.
Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern - solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit einigen Jahren in Deutschland an. Sie funktionieren zum Beispiel auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Ob Amazon das aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung dort beginnt am Donnerstag (14.00 Uhr).
Dash Buttons erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben
Das Problem bei den Dash Buttons: Auf den Knöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern. Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht München sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon in erster Instanz zur Unterlassung.
Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.
Quelle; onlinekosten
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Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern - solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit einigen Jahren in Deutschland an. Sie funktionieren zum Beispiel auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Ob Amazon das aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung dort beginnt am Donnerstag (14.00 Uhr).
Dash Buttons erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben
Das Problem bei den Dash Buttons: Auf den Knöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern. Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht München sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon in erster Instanz zur Unterlassung.
Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.
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