Österreicher, die schon länger Kunden von Amazon Prime sind, können sich über einen unerwarteten Geldsegen freuen. Denn nach einer Klage wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken wurde nun eine Einigung erzielt, die im Sinne der Konsumenten ist.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer bzw. AK, ist eine Interessenvertretung für österreichische Arbeitnehmer und die AK kann nun einen großen Erfolg verbuchen, der alle Konsumenten freuen wird. Denn die Arbeiterkammer hat bereits vor einer Weile eine Verbandsklage gegen den Versandhändler eingereicht, darin ging es um rechtswidrige Klauseln und Geschäftspraktiken. Und man konnte sich durchsetzen.
Beim wichtigsten Punkt ging es um die Erhöhung der regulären Prime-Mitgliedschaft von 49 auf 69 Euro bzw. beim Studententarif von 24 auf 34 Euro. Das bedeutet, dass Kunden, die bereits im Februar 2017 Amazon Prime abonniert hatten, die Jahresgebühr zurückfordern können. Das gilt für die Jahre 2017 und 2018, nicht aber für 2019. Maximal bekommen Betroffene also 40 Euro oder 20 Euro (Studenten) zurück.
Bis zum 30. Juni 2019 möglich
Allerdings müssen sich Konsumenten selbst darum kümmern, Amazon retourniert das Geld nicht automatisch bzw. von sich aus. Prime-Abonnenten müssen den Amazon-Support von sich aus kontaktieren, das geht unter anderem telefonisch unter der (österreichischen) Nummer 0800 78 32 38, per Kontaktformular sowie per Chat. Man sollte damit allerdings nicht zu lange warten, denn das Geld kann man nur bis zum 30. Juni 2019 zurückverlangen, wer das nicht bis zu diesem Tag macht, der geht leer aus.
Die AK hat außerdem zwei weitere Erfolge gegen Amazon verbuchen können: Wer auf Rechnung bei Amazon eingekauft hat, kann die bislang verrechnete Gebühr von 1,51 Euro pro Transaktion zurückfordern (seit 01.11.2009). Schließlich heißt es zu Geschenkgutscheinen und Geschenkkarten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, dass diese nach wie vor gelten. Denn Amazon hat die Gültigkeitsdauer von drei auf zehn Jahre verlängert und das auch rückwirkend.
Quelle; winfuture
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer bzw. AK, ist eine Interessenvertretung für österreichische Arbeitnehmer und die AK kann nun einen großen Erfolg verbuchen, der alle Konsumenten freuen wird. Denn die Arbeiterkammer hat bereits vor einer Weile eine Verbandsklage gegen den Versandhändler eingereicht, darin ging es um rechtswidrige Klauseln und Geschäftspraktiken. Und man konnte sich durchsetzen.
Beim wichtigsten Punkt ging es um die Erhöhung der regulären Prime-Mitgliedschaft von 49 auf 69 Euro bzw. beim Studententarif von 24 auf 34 Euro. Das bedeutet, dass Kunden, die bereits im Februar 2017 Amazon Prime abonniert hatten, die Jahresgebühr zurückfordern können. Das gilt für die Jahre 2017 und 2018, nicht aber für 2019. Maximal bekommen Betroffene also 40 Euro oder 20 Euro (Studenten) zurück.
Bis zum 30. Juni 2019 möglich
Allerdings müssen sich Konsumenten selbst darum kümmern, Amazon retourniert das Geld nicht automatisch bzw. von sich aus. Prime-Abonnenten müssen den Amazon-Support von sich aus kontaktieren, das geht unter anderem telefonisch unter der (österreichischen) Nummer 0800 78 32 38, per Kontaktformular sowie per Chat. Man sollte damit allerdings nicht zu lange warten, denn das Geld kann man nur bis zum 30. Juni 2019 zurückverlangen, wer das nicht bis zu diesem Tag macht, der geht leer aus.
Die AK hat außerdem zwei weitere Erfolge gegen Amazon verbuchen können: Wer auf Rechnung bei Amazon eingekauft hat, kann die bislang verrechnete Gebühr von 1,51 Euro pro Transaktion zurückfordern (seit 01.11.2009). Schließlich heißt es zu Geschenkgutscheinen und Geschenkkarten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, dass diese nach wie vor gelten. Denn Amazon hat die Gültigkeitsdauer von drei auf zehn Jahre verlängert und das auch rückwirkend.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; winfuture
Zuletzt bearbeitet: