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PC & Internet Amazon ändert Rückgabebedingungen: Das müssen Händler:innen wissen

Amazon schraubt beinahe ständig an seinen Abläufen. Nun wurden einige Sachen beim Thema Rückgabegarantie geändert. Wir erklären, warum das für Händler:innen wichtig und was zu tun ist.

A-Z-Garantie – Warum sie wichtig ist

Neben dem Widerrufsrecht steht der Kundschaft auf Amazon auch die A-Z-Garantie zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine eigene Rückgabegarantie. Seit 2017 sind Händler:innen allerdings dazu verpflichtet, eine eigene Rückgabegarantie anzubieten, die mit der von Amazon deckungsgleich ist. Setzt man diese Vorgabe nicht um, droht die Sperre. Außerdem kann die Kundschaft dann immer noch auf den A-Z-Garantie-Antrag zurückgreifen, um die gewünschten Forderungen durchzusetzen.

Folgerichtig bedeutet das: Nimmt Amazon Anpassungen vor, müssen auch die Händler:innen tätig werden.

Das wurde geändert

Amazon hat die 40-Euro-Grenze gestrichen. Bisher war es so, dass im Rahmen der Rückgabe über die „freiwilligen“ Rückgabebedingungen die Kosten für den Rückversand bei bestimmten Produkten dann durch die Händler:innen getragen wurden, wenn der Betrag über 40 Euro liegt und die Ware innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt zurückgesendet wird.

Außerdem sollen Händler:innen die Kosten des Rückversandes grundsätzlich übernehmen, wenn es um die Rückgabe eines beschädigten, defekten oder nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Artikels geht.

Zu der Frage, wann Rücksendekosten übernommen werden müssen, hat Amazon die Tabelle aktualisiert:

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Screenshot, Amazon, 25.10.2023

Das ist zu tun

Um einer Sperre durch Amazon zu entgehen, müssen Händler:innen ihre Rückgabebedingungen so anpassen, dass diese die Amazon-Änderungen enthalten. Der Händlerbund wird seine Mitglieder zeitnah in einem extra Newsletter informieren. Eine angepasste Version der deutschsprachigen „freiwilligen Rückgabebedingungen“ kann bereits im Mitgliederbereich abgerufen werden.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; onlinehaendler-news
 
Ich finde es richtig, dass ein Händler die Kosten einer Rücksendung übernehmen muss, wenn der Artikel nicht dem entspricht, was auf der Beschreibung der Homepage steht.
Das ist bei mir schon mehrfach so gewesen, aber hauptsächlich, wenn es sich um China-Ware handelte.
 

Neue Rückgabebedingungen: Was bedeutet der Wegfall der 40-Euro-Grenze für Amazon-Händler:innen?​

Amazon hat die hauseigenen Rückgabebedingungen geändert (wir berichteten), in Zukunft spielt der Wert der zurück gesendeten Ware keine Rolle mehr. Die zuvor geltende Grenze von 40 Euro fällt bei der Kostenübernahme künftig weg. Wer wann welche Kosten übernehmen muss, hängt von der Produktkategorie, dem Rücksendegrund und dem Rücksendezeitpunkt ab. Wir klären auf, in welchen Fällen die Rücksendekosten jetzt vom Händler übernommen werden müssen.

Wann müssen Amazon-Händler:innen eine kostenlose Rückgabe anbieten?

Händler:innen müssen immer dann eine kostenlose Rücksendung anbieten, wenn der Artikel beschädigt oder defekt war, oder wenn der Artikel nicht der angegebenen Beschreibung entsprach. Außerdem muss bei Artikeln, die zu den Bereichen Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Schmuck oder Uhren gehören, eine kostenlose Rückgabe angeboten werden, wenn diese innerhalb von 30 Tagen zurückgesendet werden.

In welchen Fällen müssen die Rücksendekosten von den Käufer:innen übernommen werden?

Wenn Käufer:innen einen Artikel innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, weil er versehentlich bestellt wurde, nicht mehr benötigt wird oder sich nicht für den vorgesehenen Gebrauch eignet, liegen die Kosten für die Rücksendung bei der Kundschaft. In diesem Fall müssen Käufer:innen die Rückgabekosten selbst übernehmen.

Welche Rolle spielt der Zeitpunkt der Rückgabe?

Amazon bietet grundsätzlich seinen Kund:innen ein erweitertes Rückgaberecht von 30 Tagen an. Damit werden Verbraucher:innen besser gestellt als die gesetzliche Vorgabe von 14 Tagen. Wenn die Rückgabe allerdings nach mehr als 14 Tagen, aber innerhalb 30 Tage nach Erhalt der Ware geschieht, müssen sowohl die Versandkosten, als auch die Rücksendekosten von der Kundschaft übernommen werden. Erstattet wird in diesem Fall also lediglich der Kaufpreis des Produkts.

Was ist der Unterschied zum Gewährleistungsrecht?

Bei den hier aufgeführten Fällen handelt es sich um die Rückgabe und Rückerstattung der Produkte. Hier wird das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht seitens Amazon erweitert. Dies betrifft lediglich die Rücksendung der Artikel gegen Rückerstattung.

Das Gewährleistungsrecht bei mangelhafter Ware ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier gelten andere Fristen und Beweisregeln. Außerdem haben Kund:innen hier die Wahl zwischen Nachlieferung und Nacherfüllung.

Quelle; onlinehaendler-news
 
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