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PC & Internet Abofallen-Abzocke: Haft- und Geldstrafen gefordert

Mit Tricks und versteckten Kostenfallen sollen sieben Männer Internet-Nutzer um Millionen geprellt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten vier Jahre Haft - und für die anderen Bewährungs- oder Geldstrafen.

Abzocke von fast 70.000 Internet-Nutzern
Der Hauptangeklagte im Hamburger Prozess um einen groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vier Jahre ins Gefängnis. Für drei Mitangeklagte verlangte die Anklagevertreterin am Freitag Bewährungsstrafen, für drei weitere Geldstrafen. Die Männer sollen fast
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und mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben. "Die gesamte Organisation ist als hochprofessionell anzusehen", sagte die Staatsanwältin.

Laut Anklage sollen die Männer von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen Downloadportale im Internet betrieben haben. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden - doch die Angeklagten sollen die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote gelenkt haben. Dabei sollen sie die Nutzer etwa mit versteckten Kostenhinweisen und präparierten Webseiten getäuscht haben.

Hauptangeklagter seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft

Die Anklagevertreterin warf dem 28-Jährigen erhebliche kriminelle Energie vor. "Er bereitete sich gezielt über Jahre vor." Der Mann sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Der zweite mutmaßliche Haupttäter, ein 31-Jähriger, habe dagegen mit seinem umfassenden Geständnis erheblich zur Aufklärung beigetragen. Für ihn forderte die Anklage eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Wenn die Internet-Nutzer nicht zahlten, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben. Mit seiner Inkassotätigkeit habe er einen erheblichen Schaden verursacht, sagte die Staatsanwältin. "Er hat seine Stellung als Rechtsanwalt bewusst ausgenutzt, um gezielt auf die Opfer einzuwirken." Der 36-Jährige soll nach dem Willen der Anklage zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt werden.

Quelle: onlinekosten.de
 
Abofallen-Betrug: Lange Haftstrafe für Haupttäter

Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten sie fast 70.000 Online-Nutzer um mehr als 5 Millionen Euro. Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten am Mittwoch wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft

Die Dummen und die Angstzahler"
Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2.800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden. "Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt", sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein "nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen".

Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben die Männer mit diversen Scheinfirmen Download-Portale. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden - doch die Angeklagten lenkten die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote, die teilweise wie die Originalseiten gestaltet waren.
In einem Internet-Chat schrieb der Hauptangeklagte: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler", wie die Richterin in ihrem Urteilsspruch noch aufführte. Der 28-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft. In dem bereits seit Ende Oktober laufenden Prozess hatte es eine Absprache über den Strafrahmen gegeben.

Quelle: onlinekosten.de
 
Abofallen-Betreiber muss über 3 Jahre in den Knast

Das Landgericht Hamburg hat einen Betreiber von Abofallen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs soll der Hauptangeklagte nun für einen Zeitraum von drei Jahren und neun Monaten ins Gefängnis. Weitere Beteiligte kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Die zuständige Richterin warf den Angeklagten vor, es betrügerisch ausgenutzt zu haben, dass viele Nutzer im Internet nach kostenlos verfügbaren Angeboten suchen. Den Betroffenen hielt sie allerdings auch entgegen, dass ihnen ein "nicht unerhebliches Mitverschulden" zugestanden werden muss. Denn mit etwas Aufmerksamkeit hätte man erkennen können, dass die Verwendung des fraglichen Angebots Kosten nach sich ziehen kann.

Wie schon in verschiedenen vergleichbaren Fällen betrieben die Verurteilten in der Zeit von Sommer 2007 bis Anfang 2010 verschiedene Download-Portale, auf denen frei verfügbare Software angeboten wurde. Allerdings konnte man sich Programme nur herunterladen, wenn man sich registrierte - und damit in eine Nutzungsgebühr einwilligte.

Zu der vergleichsweise hohen Strafe für den Hauptbeschuldigten dürfte beigetragen haben, dass dieser sein Verhalten gezielt auf Nutzer ausrichtete, die nicht besonders versiert mit Betrügereien umgehen können. So wurde er aus einem Chat-Protokoll zitiert, wonach es darum gehe, "die Dummen und die Angstzahler" zu erreichen. Weiterhin wurde berücksichtigt, dass er wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft war.

Fünf seiner Komplizen kamen teils mit Haftstrafen zwischen 12 und 22 Monaten davon, die allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden. Aber auch Geldstrafen von bis zu 2.800 Euro wurden verhängt. Der siebente Angeklagte wurde wegen minderschwerer Schuld lediglich verwarnt. Die Höhe der einzelnen Strafen wurde in Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung festgelegt, so dass kaum damit zu rechnen ist, dass einer der Täter in Berufung geht.
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Quelle: WinFuture
 
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