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Abmahnung: Kostengrenze von 100 Euro bleibt bestehen

Anderl

MFC
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Die 100-Euro-Grenze bei Abmahnungen im Urheberrecht bleibt bestehen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung wurde von den Karlsruher Richtern nicht angenommen.
Abmahnungen sorgen gerade im Internet sehr oft für ein böses Erwachen. Denn vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie fremde Bilder, Texte oder auch mp3-Musikstücke nicht einfach kopieren dürfen.
Rechteinhaber wehren sich gegen den Diebstahl ihrer Werke gerne mit außergerichtlichen
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: Sie fordern die "Diebe" - oft mit Hilfe eines Anwalts - auf, die Tat nicht wieder zu begehen. Verbunden waren solche Abmahnungen in der Vergangenheit meist mit sehr hohen Kosten: Die Anwälte setzten nämlich einen hohen Streitwert an, aus dem sie dann ihre Gebühren errechneten. Die Abgemahnten mussten also eine Unterlassungserklärung abgeben - und drei- oder sogar vierstellige Summen an den Anwalt zahlen.

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AW: Abmahnung: Kostengrenze von 100 Euro bleibt bestehen

Was sagen wir dazu:

Auf der einen Seite wurde die Rechtsprechung bestätigt,

auf der anderen ein Mensch, der bis zum Verfassungsgericht ging,

abgeschmettert.


Ich kann (aus eigener Erfahrung) nur sagen:

Es ist nicht notwendig, jedes gerade passende Bild

oder jeden gerade passenden Text via C&P

wahllos aus dem www. zu kopieren!


Die Art zu zitieren ist von anderl sehr gut gelöst.

Nicht einfach HIER (mit Verlinkung)...

es sollte immer die Quelle namentlich genannt werden.


Auch wenn wir auf solchen Boards meist unbehelligt bleiben...

Vorsicht!!!
(z.B: bei Bildern von getty und spox, früher gab es he*s*)


Gruß

fisher
 
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