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PC & Internet Abmahnung - 100-Euro-Deckelung für Musikalbum bejaht


Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem jüngst ergangenen Urteil die 100-Euro-Deckelung für die illegale Verbreitung eines vollständigen Musikalbums bejaht. Bedeutet das Urteil bei einfachen Vergehen das Ende aller teuren Kostennoten?

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Seit der Paragraf 97a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft ist, hat man noch nicht viel von ihm gehört. Dieser sollte aber eine wichtige Funktion erfüllen, wie im 2. Absatz des Gesetzestextes deutlich wird:

"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Oftmals wurde dieser Abschnitt auch als "100-Euro-Deckelung" bezeichnet. Der Gedanke hinter diesem Paragrafen ist simpel. Sollte jemand für eine unerhebliche und nicht geschäftlich geschehene Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden, so sollte dieser vor überzogenen Abmahngebühren bewahrt werden.

Neben dem obligatorischen Schadensersatz sollten nur 100 Euro Rechtsanwaltskosten fällig werden. Der Schadensersatz ist bei den Abmahnungen meist niedriger, als die Rechtsanwaltskosten. Der Empfänger einer Abmahnung wäre mit diesem Paragrafen als "Ersttäter" abgeschreckt worden. Seine Existenz wäre finanziell jedoch nicht bedroht, da er nur einen sehr geringen Betrag zahlen müsste.

Bedauerlicherweise wehrten sich bisher alle abmahnenden Kanzleien gegen die 100-Euro-Deckelung. Man erklärte in den Abmahnungen stets, dass die Fälle weder "einfach gelagert" seien, noch dass es sich um eine "unerhebliche Rechtsverletzung" handle.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat dem nun widersprochen. In einem aktuellen Fall vertrat Rechtsanwalt Sven Hezel seinen abgemahnten Mandanten gegen eine Kostenklage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese forderten 651,80 Euro Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Ansprüchen des Klägers zwar letzten Endes nachgegeben. Jedoch brachte man die 100-Euro-Deckelung zur Anwendung.

Dies bedeutet, dass die zu zahlenden Rechtsanwaltskosten von 651,80 Euro auf 100 Euro gedrückt wurden. Besonders bemerkenswert ist der Urteiltext selbst (Bilder siehe oben). Dieser kann auszugsweise hier betrachtet werden.

Die Wortwahl des Amtsgericht Frankfurt am Main ist dabei besonders interessant, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass hier die Verbreitung eines vollständigen Musikalbums (!) abgemahnt wurde. Darüber hinaus fixiert sich dieses Urteil sehr deutlich auf den Filesharing-Bereich.

Insgesamt betrachtet lässt sich festhalten, dass dieses Urteil durchaus gefährlich sein könnte. Obwohl es nicht verbindlich für andere Gerichte ist, könnte eine Durchsetzung dieser Rechtsansicht teuren P2P-Abmahnungen ein Ende bereiten.

Das Urteil verdeutlicht aber auch, dass die Vergleichsangebote keinesfalls so günstig sind, wie oftmals suggeriert wird. Wenn bereits ein einzelnes Album auf 100 Euro gedeckelt werden kann, sollte dies bei einer Abmahnung für einen einzelnen Song ebenfalls möglich sein.

Quelle: Gulli
 
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