Muss Web.de Kündigungen für seinen kostenpflichtigen Mail-Dienst von einem Kündigungs-Portal akzeptieren? Aboalarm mahnt Web.de deswegen ab.
Web.de und GMX werben ihre Freemail-Nutzer gerne für ihre kostenpflichtigen Maildienste, manchmal mit etwas fragwürdigen Mitteln. Oft ist nach dem Login eine ganzseitige Anzeige zu sehen, mit der der Nutzer (zum Beispiel anlässlich seines Geburtstags) einige Freimonate erhält. Danach geht der Service allerdings in ein kostenpflichtiges Abonnement über, was die Anbieter nach der gesetzlich vorgeschriebenen Button-Lösung mit dem Button "Kaufen" bezeichnen müssen. Der Hinweis "jetzt gratis testen" ist nicht mehr erlaubt. Erst nach einem Klick kommt der Nutzer zum Posteingang.
Wer nun - absichtlich oder unabsichtlich - auf "Kaufen" geklickt hat, muss manchmal etwas Energie investieren, um das Abonnement wieder loszuwerden. Das Portal Aboalarm, das beispielsweise auch die Kündigung von Festnetz- und Handy-Verträgen anbietet, offeriert auch die Kündigung des kostenpflichtigen Web.de-Clubs. Doch offenbar hat Web.de diese Kündigungen nicht akzeptiert - und das hat jetzt Konsequenzen.
Web.de akzeptiert Kündigungen nicht
Aboalarm teilt mit, dass das Kündigungs-Portal dem E-Mail-Provider eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung gesandt hat. Eine große Zahl von Nutzern hat sich an Aboalarm gewandt, da sie von Web.de die Info erhalten hätten, dass die Kündigung der Club-Mitgliedschaft über den Dienst "aus Sicherheitsgründen" nicht akzeptiert wird. Aboalarm versendet die Kündigungen der Nutzer an Web.de per Fax. Das Portal zitiert eine E-Mail von Web.de an einen Kunden, in der es heißt:
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten Ihren Vertrag beenden. Es tut uns leid, dass wir Sie von unserem Angebot nicht überzeugt haben. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr Kündigungsschreiben von Aboalarm leider nicht akzeptieren. Gerne teilen wir Ihnen mit, wie es jetzt weitergeht.
Quelle; teltarif
Web.de und GMX werben ihre Freemail-Nutzer gerne für ihre kostenpflichtigen Maildienste, manchmal mit etwas fragwürdigen Mitteln. Oft ist nach dem Login eine ganzseitige Anzeige zu sehen, mit der der Nutzer (zum Beispiel anlässlich seines Geburtstags) einige Freimonate erhält. Danach geht der Service allerdings in ein kostenpflichtiges Abonnement über, was die Anbieter nach der gesetzlich vorgeschriebenen Button-Lösung mit dem Button "Kaufen" bezeichnen müssen. Der Hinweis "jetzt gratis testen" ist nicht mehr erlaubt. Erst nach einem Klick kommt der Nutzer zum Posteingang.
Wer nun - absichtlich oder unabsichtlich - auf "Kaufen" geklickt hat, muss manchmal etwas Energie investieren, um das Abonnement wieder loszuwerden. Das Portal Aboalarm, das beispielsweise auch die Kündigung von Festnetz- und Handy-Verträgen anbietet, offeriert auch die Kündigung des kostenpflichtigen Web.de-Clubs. Doch offenbar hat Web.de diese Kündigungen nicht akzeptiert - und das hat jetzt Konsequenzen.
Web.de akzeptiert Kündigungen nicht
Aboalarm teilt mit, dass das Kündigungs-Portal dem E-Mail-Provider eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung gesandt hat. Eine große Zahl von Nutzern hat sich an Aboalarm gewandt, da sie von Web.de die Info erhalten hätten, dass die Kündigung der Club-Mitgliedschaft über den Dienst "aus Sicherheitsgründen" nicht akzeptiert wird. Aboalarm versendet die Kündigungen der Nutzer an Web.de per Fax. Das Portal zitiert eine E-Mail von Web.de an einen Kunden, in der es heißt:
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten Ihren Vertrag beenden. Es tut uns leid, dass wir Sie von unserem Angebot nicht überzeugt haben. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr Kündigungsschreiben von Aboalarm leider nicht akzeptieren. Gerne teilen wir Ihnen mit, wie es jetzt weitergeht.
Nutzen Sie einfach das vorgefertigte Kündigungsformular in Ihrem persönlichen Kundencenter unter WEB.DE - Ihre Verträge und Rechnungen. Sie finden das Formular unter dem Pfad: Meine Verträge - Vertrag kündigen. Senden Sie uns bitte das Dokument an die [...] Postanschrift oder an die in unserem Schreiben aufgeführte Faxnummer [0721-9608040]. Alternativ können Sie uns Ihre Kündigung per E-Mail aus Ihrem WEB.DE Postfach an kundencenter@web.de senden. Selbstverständlich werden wir die Kündigung nach Erhalt für Sie zum nächstmöglichen Termin eintragen. Zusätzlich erreichen Sie uns telefonisch Mo.-Fr. zwischen 08.00-19.00 Uhr unter der Rufnummer 0721-9609472
Auf der einen Seite ist es löblich, dass Web.de den zahlenden Kunden eine deutsche Festnetznummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse bietet - denn alle diese Kontaktwege stehen Freemail-Nutzern nicht zur Verfügung. Freemail-Nutzer haben lediglich zwei Kontaktmöglichkeiten: Sie müssen entweder einen Brief schreiben oder die Hotline-Nummer 0900-1932330 anrufen, die 3,99 Euro pro Anruf kostet.
Aboalarm wundert sich darüber, dass Web.de einerseits das von Aboalarm versandte Fax aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert, den Kunden dann im selben Atemzug allerdings eine Kündigung per Fax empfiehlt.
Kündigungs-Vorlage bei Aboalarm
Alle wichtigen Daten im Kündigungsschreiben
Aboalarm vermutete daraufhin, dass vielleicht wichtige Daten im Kündigungsschreiben fehlen, was eine Ablehnung der Kündigung durch Web.de rechtfertigen könnte. Web.de fordert die Angabe von Vor- und Nachname, Web.de-E-Mail-Adresse und Kundennummer. Aboalarm hat daraufhin nochmals sein eigenes Formular überprüft und festgestellt, dass diese Daten stets von den kündigungswilligen Verbrauchern abgefragt werden. Der Kündigungs-Dienstleister sieht also keine Sicherheitsgründe, die ein Fax oder eine E-Mail von den Aboalarm-Kündigungen unterscheiden.
Bei der nun an Web.de versandten Abmahnung handelt es sich laut Aboalarm um eine Abmahnung wegen "Eingriffs in den Gewerbebetrieb". Die Betreiber des Portals fordern Web.de auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Inhalt dieser Erklärung soll sein, in Zukunft nicht mehr gegenüber Kunden zu behaupten, dass Kündigungen über Aboalarm aus Sicherheitsgründen (oder anderen Gründen) nicht akzeptiert werden.
Aboalarm geht davon aus, dass die Kündigung ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist, das nicht akzeptiert werden muss oder mit dem der Anbieter einverstanden sein muss. Eine Ablehnung der Kündigung ist laut Auffassung des Portalbetreibers nicht zulässig. Ob diese Auffassung von Web.de geteilt wird, muss sich anhand der Reaktion von Web.de zeigen - gegebenenfalls landet die Sache wie zwischen Aboalarm und o2 vor Gericht.
Auf der einen Seite ist es löblich, dass Web.de den zahlenden Kunden eine deutsche Festnetznummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse bietet - denn alle diese Kontaktwege stehen Freemail-Nutzern nicht zur Verfügung. Freemail-Nutzer haben lediglich zwei Kontaktmöglichkeiten: Sie müssen entweder einen Brief schreiben oder die Hotline-Nummer 0900-1932330 anrufen, die 3,99 Euro pro Anruf kostet.
Aboalarm wundert sich darüber, dass Web.de einerseits das von Aboalarm versandte Fax aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert, den Kunden dann im selben Atemzug allerdings eine Kündigung per Fax empfiehlt.
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Kündigungs-Vorlage bei Aboalarm
Alle wichtigen Daten im Kündigungsschreiben
Aboalarm vermutete daraufhin, dass vielleicht wichtige Daten im Kündigungsschreiben fehlen, was eine Ablehnung der Kündigung durch Web.de rechtfertigen könnte. Web.de fordert die Angabe von Vor- und Nachname, Web.de-E-Mail-Adresse und Kundennummer. Aboalarm hat daraufhin nochmals sein eigenes Formular überprüft und festgestellt, dass diese Daten stets von den kündigungswilligen Verbrauchern abgefragt werden. Der Kündigungs-Dienstleister sieht also keine Sicherheitsgründe, die ein Fax oder eine E-Mail von den Aboalarm-Kündigungen unterscheiden.
Bei der nun an Web.de versandten Abmahnung handelt es sich laut Aboalarm um eine Abmahnung wegen "Eingriffs in den Gewerbebetrieb". Die Betreiber des Portals fordern Web.de auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Inhalt dieser Erklärung soll sein, in Zukunft nicht mehr gegenüber Kunden zu behaupten, dass Kündigungen über Aboalarm aus Sicherheitsgründen (oder anderen Gründen) nicht akzeptiert werden.
Aboalarm geht davon aus, dass die Kündigung ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist, das nicht akzeptiert werden muss oder mit dem der Anbieter einverstanden sein muss. Eine Ablehnung der Kündigung ist laut Auffassung des Portalbetreibers nicht zulässig. Ob diese Auffassung von Web.de geteilt wird, muss sich anhand der Reaktion von Web.de zeigen - gegebenenfalls landet die Sache wie zwischen Aboalarm und o2 vor Gericht.
Quelle; teltarif