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594 Euro Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil

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Erste Ergebnisse aus dem Sachverständigen-Gutachten von Rüdiger Böker für die Sozialausschuss-Anhörung am 22. November

„Trotz der in vielen Bereichen unvollständiger Zahlenlage und ohne die Kostensteigerungen seit 2008 können in der morgigen Sozialausschusssitzung mindestens 594,93 € Regelsatz gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachgewiesen werden,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker nach einer ersten Sichtung der bereits am Wochenende vorliegenden 345 Seiten schriftlicher Stellungnahmen der Sachverständigen. „Mit der aufwändigsten 123-seitigen, detaillierten Analyse von Rüdiger Böker liegt der bislang einzige „realitätsgerechte“ und „transparente“ Nachweis für die Ermittlung des Hartz IV-Regelsatzes vor, so wie ihn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 9. Februar gefordert hat.

Und wenn man über die noch fehlenden Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinaus von 2008 bis heute hoch rechnet, kann sich jeder leicht vorstellen, dass da noch signifikante Steigerungen für das Grundrecht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ notwendig zu berücksichtigen sind – denkt man alleine nur an die explodierenden Steigerungen von Miet-Neben-Kosten, Strom sowie Heiz-Energie oder Krankheitskosten-Zuzahlungen. Wir bewegen uns also – wie schon 2007 in meiner eigenen Regelsatzklage dargelegt - im Bereich eines Regelsatzes um 600 €.“


Bereits für die Hartz IV-Klage beim Bundesverfassungsgericht hatte Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, fundiertes Berechnungsmaterial geliefert. In seiner aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesministerin von der Leyen weist er einleitend u.a. ausdrücklich darauf hin, dass das seine.


  • Anfragen zur Verifizierung des Zahlenmaterials der Bundesregierung vom Statistischen Bundesamt „bisher nur unvollständig“ und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales „gar nicht beantwortet wurden“.
  • Ferner „erfüllen“ die „vom BMAS veröffentlichten ergänzenden Informationen“ die „vom BVerfG (…) definierten Anforderungen an „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ nicht.“
  • „Die im Gesetzentwurf als „notwendig“ eingestuften Güter und Dienstleistungen (…) sind zu der dort berücksichtigten Höhe der Ausgaben am Markt nicht erhältlich.“
  • „Eine eigenständige Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe von Kindern fehlt weiterhin.“
  • „Auf Basis der vom BMAS veröffentlichten Daten (…) ergibt sich (…) ein Leistungsanspruch in Höhe von monatlich EUR 594.“

„Im Ergebnis müssen wir seitens der Hartz4-Plattform feststellen,“ so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker: „wir haben keineswegs – wie noch am 20. Oktober vor den Verfassungsrichtern reumütig bekundet – einen „lernenden Gesetzgeber“. Die Bundesregierung kann - oder will sie etwa nicht? – dazu lernen. Mindestens aber schämt sie sich nicht, dem Bundesverfassungsgericht ungeniert wieder „ins Blaue geschätzte Zahlen“ auf den Karlsruher Richtertisch zu legen. Denn laut Analyse von Rüdiger Böker ist auch 13 Monate nach der Karlsruher Verhandlung festzustellen:


  • „Das vom BMAS ergänzend veröffentlichte Daten-Material“ enthält „ Angaben, die offenkundig unwahr und irreführend sind.“

Und:


  • Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Angaben, die eine verfassungs-konforme Begrenzung der Höhe des Regelbedarfs auf lediglich EUR 364 monatlich rechtfertigen könnten.“

Alle Stellungnahmen der Sachverständigen auf: Link Removed

Quelle: sozialticker
 
AW: 594 Euro Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil

Ein Mensch, der arbeitet, sollte mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der nichts tun kann, weil er arbeitslos ist!

Gerade Alleinverdiener in einer Familie mit mehreren Kindern würden sich fragen, ob sie wirklich 40 Stunden in der Woche hart arbeiten sollen, wenn sie als "Hartzer" das Gleiche oder nur geringfügig weniger haben. Das Lohnabstandsgebot stimmt mit den errechneten Sätzen von fast 600 Euro einfach nicht mehr. Die Folgen für den Arbeitsmarkt wären verheerend, weil dies die Arbeitsmoral der Geringverdiener untergräbt. Für sie wäre es ein Signal, dass Nichtstun genauso gut ist wie Arbeiten.
 
AW: 594 Euro Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil

das lohnabstandsniveau kann auch nicht stimmen seit uns der schröder auf billiglohnniveau,

zeitarbeitsfirmen, lohndumping und aussetzen bestehender tarifverträge gebracht hat.
 
AW: 594 Euro Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil

es liegt rein nur an der Regierung wenn die sich für vernüftige Löhne einsetzen würden dann gäb es sowas nicht in Deutschland
denn wer 40 Stunden in der Woche arbeitet sollte nicht aufstocken müssen, da kann man den Hartz 4lern keinen vorwurf machen
schuld hat unsere Regierung die machen uns kaputt.
 
AW: 594 Euro Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil

Dann vermisse ich hier die Forderungen nach einem Mindestlohn von 12,50 Euro. Die wären für einen Alleistehenden mindestens nötig, um neben Miete und Strom die gleichen finanziellen Mittel zu Verfügung zu haben, wie ein "Hartzer"!
Es bringt auch nichts gegen Schröder und die SPD zu wettern. Seit dieser Zeit haben FDP, CDU/CSU und Grüne fleißig weiter an der Lohn- und Rentendaumenschraube gedreht. Peinlich, dass die Erfinder von Hartz die gleichen Personen sind, die die Lohn- und Gehaltsempfänger mit ihrer Politik hintergangen haben und die heutige Bundesregierung ablösen möchten, von ihren Fehlern jedoch bis heute nicht gelernt haben.
 
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