Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet 4K-Kopierschutz ausgehebelt - Hersteller von "HDFury" verteidigt sich


In New York hat sich der chinesische Hersteller LegendSky, der Geräte zur Umgehung des 4K-Kopierschutzes vertreibt, vor Gericht davon distanziert, gegen das Gesetz zu verstoßen. Warner Bros. und die Intel-Tochter "Digital Content Protection" hatten Klage gegen den Konzern erhoben, da seine "HDFury" genannte Hardware dazu in der Lage ist, den aktuellen HDCP-Schutz aus einem HDMI-Signal zu entfernen.

21929884274907189337.jpg


Ende letzten Jahres tauchten in der Filesharing-Szene erste Kopien aktueller Netflix- und Amazon-Serien in 4K-Qualität auf. Dies sorgte für Aufsehen, da der bei der Übertragung von Bild- und Ton-Signal über HDMI verwendete HDCP-Kopierschutz bislang als nicht umgehbar galt. Die Herkunft der rechtswidrigen Downloads ist immer noch nicht eindeutig geklärt. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass Hardware des Herstellers LegendSky für die Erstellung der Kopien verwendet wurde.

Anfang Januar erhoben der Konzern Warner Bros. und die Intel-Tochter "Digital Content Protection" Klage gegen die chinesische Firma. Die "HD Fury" genannten Boxen sind in der Lage, ein HDMI-Signal so zu verarbeiten, dass über zwei Ausgänge weitergegeben wird. Offiziell wird diese Funktion so beworben, als diene sie dem Zweck, beispielsweise zwei Fernseher parallel zu verwenden. Dadurch, dass die Ausgangssignale nicht mehr kopiergeschützt sind, lassen sich übertragene Videos jedoch auch problemlos aufzeichnen, was die Industrie durch HDCP ursprünglich zu verhindern versuchte.

In einer offiziellen Stellungnahme will LegendSky das Gericht davon überzeugen, die Klage abzuweisen. Nach Ansicht der Verantwortlichen, verstoßen die HDMI-Splitter nicht gegen das Urheberrecht. Durch die Geräte würde lediglich eine "Interoperabilität zwischen unabhängiger Software" möglich gemacht werden. Das geforderte Verkaufsverbot sei demnach unzulässig, so der HD-Fury-Hersteller.

Es davon auszugehen, dass die Industrie gerade angesichts anstehender Blu-ray Releases in 4K-Qualität alles daran setzen wird, die umstrittene Hardware in den USA für illegal erklären zu lassen. Die Verbreitung der Geräte dürfte dennoch nicht mehr aufzuhalten sein. In Deutschland sind die Geräte mittlerweile sogar direkt über Amazon bestellbar.

Quelle: Gulli
 
Zurück
Oben