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PC & Internet BGH: Papierrechnung muss nicht immer kostenlos sein

Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass ein Extra-Entgelt für die Zusendung einer Papiersendung nicht grundsätzlich erlaubt ist. Eine Ausnahme bilden dabei nämlich reine Online-Verträge.

Der Streit um Papierrechnungen, die Kunden in Rechnung gestellt werden, geht schon eine ganze Weile. So hatte etwa Vodafone bereits im Jahr 2012 begonnen, 1,50 Euro pro zugesandter Papierrechnung zu verlangen. Bereits damals warnten Juristen und Verbraucherschützer davor, dass dieses Vorgehen unzulässig sei. Auch hatte der Bundesgerichtshof bereits zwei Mal geurteilt, dass Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Kosten für Papierrechnungen verlangen dürfen. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof erneut: Ein Extra-Entgelt für Zusendung einer Papiersendung ist nicht grundsätzlich erlaubt.

Reine Online-Verträge ausgenommen


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Papierrechnungen: BGH schließt sich den vorigen Urteilen an​

Denn bei reinen Online-Verträgen dürften die Mobilfunkanbieter ein Zusatzentgelt für die Zusendung einer Papierrechnung verlangen. Ein reiner Online-Vertrag besteht dann, wenn der Kunde seinen Rechtsverkehr mit dem Anbieter im wesentlichen über das Internet abwickelt. Das beklagte Telekommunikations-Unternehmen hatte im aktuellen Fall (Az.: III ZR 296/16) allerdings eine Klausel im Vertrag, die Entgelte auch für Verträge vorsieht, welche nicht zwangsläufig über das Internet abgeschlossen wurden. Somit sei die vertragliche Klausel rechtswidrig, urteilten die Karlsruher Richter.

Im Fall von Vodafone entschied sich der Anbieter bereits im Dezember 2015 dazu, einige seiner Kunden ungefragt von der Papierrechnung auf eine Online-Rechnung umzustellen. Auf Nachfrage bei der Vodafone-Pressestelle wurde uns aber versichert, dass die Zusendung einer Papierrechnung inzwischen auch für Vodafone-Mobilfunk-Kunden kostenlos ist.

Bei Telefonica ist die Papierrechnung inzwischen ebenfalls kostenlos, wurde früher aber noch mit 1,50 Euro berechnet. Auch die Telekom scheint sich an die vorangegangenen Urteile zu halten und verlangt keinen Aufpreis für die Umstellung auf Papierrechnung. Zudem lässt sich die Umstellung relativ einfach per SMS vornehmen.

Verbraucher können Geld zurückfordern
Verbraucher sollten im Zweifelsfall auf ihr Recht pochen und darauf bestehen, dass Mobilfunkanbieter Ihnen keine Gebühren für die Zusendung von Papierrechnungen berechnen dürfen. Auch die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen wäre laut Verbraucherschützern möglich. Wie dabei genau vorzugehen ist, erklärt zum Beispiel die Stiftung Warentest. Das alles gilt, wie bereits erwähnt, nicht für reine Online-Verträge. Bereits in der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass sich nicht alle Anbieter an die kostenlose Papierrechnung halten.

Quelle; teltarif
 
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