Bundesnetzagentur verbietet „Schnüffelpuppe“
Die smarte Puppe „
Die Bundesnetzagentur hat die smarte Puppe „My Friend Cayla“ untersucht und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Spielzeug um eine verbotene Sendeanlage handelt. Die Puppe ist somit aus dem Verkehr zu ziehen. Eltern werden zudem aufgefordert, die Puppe zu vernichten. Der Besitz des Spielzeugs ist jetzt verboten.
Laut
Die Puppe wird vom Unternehmen Genesis hergestellt und wurde von der Spielzeugfirma Vivid
In Cayla ist ein Mikrofon und eine Bluetooth-Funkverbindung verbaut, die aufgenommene Daten weiterleiten kann. Das ist an sich nicht außergewöhnlich, da es sich aber um eine Puppe handelt, bei der genau das nicht sofort erkennbar bzw. sogar versteckt ist, fällt sie unter das Gesetz. Weiterhin sei die Bluetooth-Verbindung nicht ausreichend gegen das Abhören der aufgenommenen Daten geschützt.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur stellt allerdings auch klar:
Bundesnetzagentur möchte Vernichtungsnachweis
Die Puppe ist aus dem Verkehr zu ziehen, deren Besitz also nun verboten. Besitzer bzw. Eltern werden von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die Puppe zu vernichten. Weiterhin bittet die Bundesnetzagentur darum, anschließend einen „Vernichtungsnachweis“ auszufüllen und abzusenden. Dieser kann auf
Den Stein für die Überprüfung der Puppe hatte Jura-Student Stefan Hessel aus dem Team des Rechtsinformatikers Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes
Quelle: mobiflip
Die smarte Puppe „
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“ wurde von der Bundesnetzagentur als verbotene Sendeanlage eingestuft und muss aus dem Verkehr gezogen werden.Die Bundesnetzagentur hat die smarte Puppe „My Friend Cayla“ untersucht und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Spielzeug um eine verbotene Sendeanlage handelt. Die Puppe ist somit aus dem Verkehr zu ziehen. Eltern werden zudem aufgefordert, die Puppe zu vernichten. Der Besitz des Spielzeugs ist jetzt verboten.
Laut
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(TKG) handelt es sich bei der Puppe um eine getarnte Abhöranlage, dessen Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal sind. Im Gesetz heißt es dazu:Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Die Puppe wird vom Unternehmen Genesis hergestellt und wurde von der Spielzeugfirma Vivid
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. Die Produktseite und mobilen Apps dazu sind
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.In Cayla ist ein Mikrofon und eine Bluetooth-Funkverbindung verbaut, die aufgenommene Daten weiterleiten kann. Das ist an sich nicht außergewöhnlich, da es sich aber um eine Puppe handelt, bei der genau das nicht sofort erkennbar bzw. sogar versteckt ist, fällt sie unter das Gesetz. Weiterhin sei die Bluetooth-Verbindung nicht ausreichend gegen das Abhören der aufgenommenen Daten geschützt.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur stellt allerdings auch klar:
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Bundesnetzagentur möchte Vernichtungsnachweis
Die Puppe ist aus dem Verkehr zu ziehen, deren Besitz also nun verboten. Besitzer bzw. Eltern werden von der Bundesnetzagentur aufgefordert, die Puppe zu vernichten. Weiterhin bittet die Bundesnetzagentur darum, anschließend einen „Vernichtungsnachweis“ auszufüllen und abzusenden. Dieser kann auf
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heruntergeladen werden.Den Stein für die Überprüfung der Puppe hatte Jura-Student Stefan Hessel aus dem Team des Rechtsinformatikers Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes
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.Quelle: mobiflip
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