A
a_halodri
Guest
Schlechter Verkäufer; hat die Moral eines Gebrauchtwagenhändlers". Wegen dieser negativen eBay-Bewertung sieht sich der Amerikaner Michael Steadman mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 15.000 US-Dollar konfrontiert, umgerechnet 11.000 Euro. Das berichtet die US-Zeitung Florida Today. Steadman hatte auf eBay eine gebrauchte Stechuhr erworben, die aber nicht der Artikelbeschreibung entsprach. Für die negative Bewertung revanchierte sich der Verkäufer mit der Klage und behauptete, sein guter Ruf als Verkäufer sei dadurch ruiniert.
Bis zu dem negativen Bewertungskommentar wies Verkäufer Elliot Miller aus Miami-Beach in Florida ein zu 100 Prozent positives Bewertungsprofil aus. Doch Steadman habe dieses Profil wie auch Millers gewerbliche Reputation ruiniert, so begründete der eBay-Verkäufer seine Klage. Vor Gericht klagte er auf umgerechnet 11.000 Euro Schadenersatz wegen Beleidigung. Käufer Steadmann kritisierte in der Zeitung: "Ich habe den Fehler gemacht, meine ehrliche Meinung einzutragen. Die Kommentare sollen doch dazu dienen, andere Käufer zu informieren, mit wem sie es zu tun haben. Aber du hast kein Recht auf freie Meinungsäußerung, das Gesetz arbeitet nicht für dich."
Kredit für die Anwaltskosten
Steadman musste einen Kredit aufnehmen, um die bisherigen Anwaltskosten von umgerechnet 5100 Euro zu bezahlen. Steadman erklärte gegenüber der Zeitung Florida Today: "Weil ich jetzt kein Geld mehr habe, um den Anwalt zu bezahlen, werde ich verlieren. Das ist ungerecht. Ich bin sprachlos." Nachdem der Richter den Anwalt von dem Fall entbunden hatte, versuchte Steadman sich selbst zu verteidigen, kam aber mit der juristischen Fachsprache nicht zurecht, so die Zeitung. Die Klage war bereits im Februar 2009 eingereicht worden, das Verfahren zieht sich seit dem hin.
Auslöser war eine Stechuhr für 32 Euro
Auslöser der juristischen Groteske war eine gebrauchte Stechuhr, die Steadmann Ende 2008 für seine kleine Metallbaufirma für umgerechnet 32 Euro kaufte. Die eBay-Offerte versprach eine "robuste Stechuhr mit allen Montagematerialien". Die Artikelbeschreibung zeigte auch ein Bild einer angeblich mit der Uhr gestempelten Zeiterfassungskarte. Doch im Paket befanden sich laut Steadman nur drei einzelne Teile verschiedener Stechuhren, die weder zusammen passten, noch zum Stempeln taugten. Auch hätte das beschriebene Befestigungsmaterial gefehlt. Steadman forderte Miller auf, die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Als dieser sich weigerte, habe er über das PayPal-Käuferschutzprogramm die Rückabwicklung des Geschäftes erzwungen und die negative Bewertung hinterlassen.
quelle: t-online
Bis zu dem negativen Bewertungskommentar wies Verkäufer Elliot Miller aus Miami-Beach in Florida ein zu 100 Prozent positives Bewertungsprofil aus. Doch Steadman habe dieses Profil wie auch Millers gewerbliche Reputation ruiniert, so begründete der eBay-Verkäufer seine Klage. Vor Gericht klagte er auf umgerechnet 11.000 Euro Schadenersatz wegen Beleidigung. Käufer Steadmann kritisierte in der Zeitung: "Ich habe den Fehler gemacht, meine ehrliche Meinung einzutragen. Die Kommentare sollen doch dazu dienen, andere Käufer zu informieren, mit wem sie es zu tun haben. Aber du hast kein Recht auf freie Meinungsäußerung, das Gesetz arbeitet nicht für dich."
Kredit für die Anwaltskosten
Steadman musste einen Kredit aufnehmen, um die bisherigen Anwaltskosten von umgerechnet 5100 Euro zu bezahlen. Steadman erklärte gegenüber der Zeitung Florida Today: "Weil ich jetzt kein Geld mehr habe, um den Anwalt zu bezahlen, werde ich verlieren. Das ist ungerecht. Ich bin sprachlos." Nachdem der Richter den Anwalt von dem Fall entbunden hatte, versuchte Steadman sich selbst zu verteidigen, kam aber mit der juristischen Fachsprache nicht zurecht, so die Zeitung. Die Klage war bereits im Februar 2009 eingereicht worden, das Verfahren zieht sich seit dem hin.
Auslöser war eine Stechuhr für 32 Euro
Auslöser der juristischen Groteske war eine gebrauchte Stechuhr, die Steadmann Ende 2008 für seine kleine Metallbaufirma für umgerechnet 32 Euro kaufte. Die eBay-Offerte versprach eine "robuste Stechuhr mit allen Montagematerialien". Die Artikelbeschreibung zeigte auch ein Bild einer angeblich mit der Uhr gestempelten Zeiterfassungskarte. Doch im Paket befanden sich laut Steadman nur drei einzelne Teile verschiedener Stechuhren, die weder zusammen passten, noch zum Stempeln taugten. Auch hätte das beschriebene Befestigungsmaterial gefehlt. Steadman forderte Miller auf, die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Als dieser sich weigerte, habe er über das PayPal-Käuferschutzprogramm die Rückabwicklung des Geschäftes erzwungen und die negative Bewertung hinterlassen.
quelle: t-online