Ein unbelehrbarer Verkäufer unlizenzierter IPTV-Pakete musste kürzlich 40.000 Euro an die niederländische Anti-Piraterie-Union BREIN zahlen. Doch das hielt den Mann nicht davon ab, auch weiterhin seinem Geschäft nachzugehen. Jetzt fordert ihn das Gericht auf, sofort damit aufzuhören. Wenn nicht, muss er für jeden verstrichenen Tag 10.000 Euro Strafe zahlen.
IPTV-Verkäufer erhielt Strafe in Höhe von 40.000 Euro
Kunden erhielten durch den IPTV-Verkäufer Zugang zu einer ganzen Reihe von Live-TV, Filmen und Fernsehsendungen. Aber wie so oft im Geschäft mit den illegalen Abos wurde der Verkäufer erwischt. Nach einer Klage von BREIN im Jahr 2019 ordnete ein Gericht eine Unterlassung an. Er zahlte zudem BREIN einen Summe in Höhe von 40.000 Euro.
Er lässt nicht locker, BREIN aber auch nicht
Der Kampf gegen unlizenzierte IPTV-Abos ging für BREIN selbstverständlich weiter. Obwohl die Betreiber solcher höchst illegalen Angebote regelmäßig auffliegen, glauben immer noch viele Leute, damit ihr Geld verdienen zu können. Bei weiteren Nachforschungen stellte sich heraus, dass die gleiche Person die Auflage wohl umgeht. Diesmal bot er sie, so BREIN, im Namen eines Dritten über zwei Websites an. Auch der Identität des Dritten kam man auf die Schliche. Die Website wurde abgeschaltet. Dann nahm BREIN zwei weitere Websites ins Visier. Die gehörte angeblich einer Person in Marbella.
Beweise sprechen gegen IPTV-Verkäufer
BREIN legte Beweise vor. So zum Beispiel, dass die Zahlungen über ein PayPal-Konto unter Verwendung einer vom Angeklagten registrierten E-Mail-Adresse erfolgten. BREIN fand zudem Hinweise auf Facebook-Seiten, die den Beklagten mit den Websites und einer Domain verknüpften. Außerdem hatte die Mobiltelefonnummer, die von der angeblichen Person in Spanien benutzt wurde, einen niederländischen Ländercode. Das waren genug Indizien, um das Gericht zu überzeugen.
Wenn er nicht aufhört: 10.000 Euro pro Tag
Der Angeklagte bestritt, Eigentümer der Websites und an den Facebook-Seiten beteiligt gewesen zu sein. Er verneinte des Weiteren, etwas mit den Zahlungen auf das PayPal-Konto zu tun zu haben. Das stimmte das Gericht allerdings nicht um. Das Gericht fordert den IPTV-Verkäufer auf, das Angebot von „Hyperlinks, die Zugang zum illegalen Angebot geschützter Werke ermöglichen“ sofort einzustellen oder eine Strafe von 10.000 Euro pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro gegen ihn zu verhängen. Zudem muss er den gemachten Gewinn abtreten.
Quelle; tarnkappe
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IPTV-Verkäufer erhielt Strafe in Höhe von 40.000 Euro
Kunden erhielten durch den IPTV-Verkäufer Zugang zu einer ganzen Reihe von Live-TV, Filmen und Fernsehsendungen. Aber wie so oft im Geschäft mit den illegalen Abos wurde der Verkäufer erwischt. Nach einer Klage von BREIN im Jahr 2019 ordnete ein Gericht eine Unterlassung an. Er zahlte zudem BREIN einen Summe in Höhe von 40.000 Euro.
Er lässt nicht locker, BREIN aber auch nicht
Der Kampf gegen unlizenzierte IPTV-Abos ging für BREIN selbstverständlich weiter. Obwohl die Betreiber solcher höchst illegalen Angebote regelmäßig auffliegen, glauben immer noch viele Leute, damit ihr Geld verdienen zu können. Bei weiteren Nachforschungen stellte sich heraus, dass die gleiche Person die Auflage wohl umgeht. Diesmal bot er sie, so BREIN, im Namen eines Dritten über zwei Websites an. Auch der Identität des Dritten kam man auf die Schliche. Die Website wurde abgeschaltet. Dann nahm BREIN zwei weitere Websites ins Visier. Die gehörte angeblich einer Person in Marbella.
Beweise sprechen gegen IPTV-Verkäufer
BREIN legte Beweise vor. So zum Beispiel, dass die Zahlungen über ein PayPal-Konto unter Verwendung einer vom Angeklagten registrierten E-Mail-Adresse erfolgten. BREIN fand zudem Hinweise auf Facebook-Seiten, die den Beklagten mit den Websites und einer Domain verknüpften. Außerdem hatte die Mobiltelefonnummer, die von der angeblichen Person in Spanien benutzt wurde, einen niederländischen Ländercode. Das waren genug Indizien, um das Gericht zu überzeugen.
Wenn er nicht aufhört: 10.000 Euro pro Tag
Der Angeklagte bestritt, Eigentümer der Websites und an den Facebook-Seiten beteiligt gewesen zu sein. Er verneinte des Weiteren, etwas mit den Zahlungen auf das PayPal-Konto zu tun zu haben. Das stimmte das Gericht allerdings nicht um. Das Gericht fordert den IPTV-Verkäufer auf, das Angebot von „Hyperlinks, die Zugang zum illegalen Angebot geschützter Werke ermöglichen“ sofort einzustellen oder eine Strafe von 10.000 Euro pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro gegen ihn zu verhängen. Zudem muss er den gemachten Gewinn abtreten.
Quelle; tarnkappe