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Sky Deutschland 0180: Sky wegen Verstößen gegen die Preisangabepflicht abgemahnt

Im vergangenen Jahr hatte der Pay-TV- und Streaminganbieter Sky mehrfach Schlagzeilen gemacht, da sich Sky beim Thema Telefonsupport und Werbeanrufe nicht gesetzestreu verhalten hat. Jetzt erfolgt eine neue Abmahnung.

Es geht dabei wieder um die 0180-Nummern, die das Unternehmen geschaltet hatte. Hintergrund ist eine derzeit noch anhängige Klage vor dem Landgericht München I. Dabei geht es ganz konkret um eine Briefkampagne, mit der Sky Kunden um einen Rückruf unter einer kostenlosen 0800-Nummer bat, um ihnen neue Angebote beispielswiese nach einer ausgesprochenen Kündigung zu unterbreiten. Diese 0800-Nummer verwies dann per Bandansage auf eine kostenpflichtige Telefonnummer, deren Kosten Sky aber nicht angab.

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Sky nutze 0180-Nummern, ohne deren Preise korrekt vorher anzugeben

Die Rufnummern werden nicht mehr genutzt
Die Bundesnetzagentur hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co.KG wegen der rechtswidrigen Nutzung der Rufnummern 0180 6 110 000 und 0800 7 870 787 nun förmlich abgemahnt: "Dies erfolgte, nachdem das Unternehmen im Rahmen des geführten Missbrauchsverfahrens die genutzten Rufnummern zurückgegeben hat und eine Abschaltung nicht mehr in Betracht kam", meldet die Bundesnetzagentur.

Der Pay-TV-Riese Sky hatte dabei zunächst von der Verbraucherzentrale eine Abmahnung erhalten und angekündigt, neue Support-Rufnummern einzurichten. Die alten Nummern wurden zurückgegeben und die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren ein, denn bei der Bewerbung von 0180er-Rufnummern ist nach dem Telekommunikationsgesetz der Preis anzugeben.

"Die Anwahl einer 0180 6-er Rufnummer kostet den Anrufer 20 Eurocent aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunk entstehen Kosten von maximal 60 Eurocent", so die Bundesnetzagentur. Sky hätte das genauso angeben müssen. Zudem ist unabhängig von der fehlenden Preisangabe die Bewerbung einer kostenpflichtigen Rufnummer über eine kostenfreie oder kostengünstige Rufnummer unzulässig. Über konkrete Einzelheiten zu der förmlichen Abmahnung wurde bisher nichts bekannt gegeben.

Quelle; Winfuture
 
Bei anderen Anbietern steht dann "Mobilfunk kann teurer sein" Ob das nicht auch abmahn fähig ist?
 
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