Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Zugriff auf ungesicherte WLANs bleibt legal

Zugriff auf ungesicherte WLANs bleibt legal

Das Landgericht Wuppertal hat eine
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
der Stadt bestätigt, wonach die Nutzung ungesicherter fremder WLAN-Netze nicht illegal ist.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte versucht, die Entscheidung anzufechten. Allerdings konnte das Gericht keine Verstöße gegen die Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch erkennen, berichtete die '
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
'.
Die Entscheidung wurde damit begründet, dass bei dem Zugriff auf ein ungesichertes Netzwerk keine personenbezogenen Daten abgerufen werden, noch die Strafbestände des Computerbetrugs oder der Erschleichung von Leistungen erfüllt seien.

Im verhandelten Fall hatte der Betreiber eines ungesicherten WLANs einen Nutzer bei der Polizei angezeigt, nachdem dieser sich bei ihm einwählte. In erster Instanz wurde der User noch verurteilt, nach einem Einspruch gegen die Entscheidung revidierte das Gericht seine Entscheidung allerdings.

Quelle: winfuture
 
AW: Zugriff auf ungesicherte WLANs bleibt legal

Mich wundert nicht, dass die Staatskassen leer sind, wenn man über die Blödheit von Computerusern richten muß. Irgendwo logisch, wenn der AP mit nichts außer "Blauäugigkeit und Vertrauen" abgesichert ist, dass sich da alle einloggen. Zumindest ein MAC ID Filter oder eine 123-Verschlüsselung sollte schon aktiviert sein, um ein zügellosiges einloggen durch Andere zu verhindern. Dann würde ich z.B. das als Straftat (sprich Hacken) sehen.
Greez
Carelath
 
Zurück
Oben