Zugangserschwerungsgesetz wird aufgehoben
Die umstrittenen Netzsperren sind in Deutschland endgültig vom Tisch. Am gestrigen Dienstag beschloss die schwarz-gelbe Regierungskoalition, das 2009 beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" aufzuheben. Somit wird in Zukunft ausschließlich der von Netzsperren-Gegnern bevorzugte Ansatz "Löschen statt Sperren" bei illegalen Seiten, insbesondere sogenannter Kinderpornographie, praktiziert werden.
Das Zugangserschwerungsgesetz sah vor, Seiten mit problematischen Inhalten - vor allem der Dokumentation von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung, sogenannter Kinderpornographie - von den Providern sperren zu lassen. Gegner hielten diesen Ansatz von Anfang an für ineffektiv und missbrauchsanfällig. Da auch die 2009 mit an die Macht gekommene FDP Netzsperren ablehnt, wurde das Gesetz zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Solange wurde probehalber der von Netzsperren-Gegnern bevorzugte Ansatz "Löschen statt Sperren", also die verstärkte Bemühung um die Löschung entsprechender Seiten, praktiziert.
Nun will man offenbar - trotz einiger Kritik von Ermittlerseite, insbesondere vom BKA - bei diesem Ansatz bleiben. CDU/CSU und FDP einigten sich gestern auf eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Ende für die Sperren, für das sie zuvor eingetreten war. Es gebe Erfolge beim Löschen – der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig. "Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent", sagte sie. Diese Zahlen hatten vor kurzem für Aufsehen gesorgt, da sie aufgrund des längeren Untersuchungszeitraums eine weitaus höhere Erfolgsquote zeigten, als vom BKA suggeriert (gulli:News berichtete).
Wer von Anfang an gegen Netzsperren war, wird das jetztige, recht unspektakuläre Ende des Zugangserschwerungsgesetzes als Erfolg werten. Es scheint, als hätten in diesem Fall die Gegner eindeutig die besseren Argumente gehabt.
Quelle: gulli
Die umstrittenen Netzsperren sind in Deutschland endgültig vom Tisch. Am gestrigen Dienstag beschloss die schwarz-gelbe Regierungskoalition, das 2009 beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" aufzuheben. Somit wird in Zukunft ausschließlich der von Netzsperren-Gegnern bevorzugte Ansatz "Löschen statt Sperren" bei illegalen Seiten, insbesondere sogenannter Kinderpornographie, praktiziert werden.
Das Zugangserschwerungsgesetz sah vor, Seiten mit problematischen Inhalten - vor allem der Dokumentation von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung, sogenannter Kinderpornographie - von den Providern sperren zu lassen. Gegner hielten diesen Ansatz von Anfang an für ineffektiv und missbrauchsanfällig. Da auch die 2009 mit an die Macht gekommene FDP Netzsperren ablehnt, wurde das Gesetz zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Solange wurde probehalber der von Netzsperren-Gegnern bevorzugte Ansatz "Löschen statt Sperren", also die verstärkte Bemühung um die Löschung entsprechender Seiten, praktiziert.
Nun will man offenbar - trotz einiger Kritik von Ermittlerseite, insbesondere vom BKA - bei diesem Ansatz bleiben. CDU/CSU und FDP einigten sich gestern auf eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Ende für die Sperren, für das sie zuvor eingetreten war. Es gebe Erfolge beim Löschen – der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig. "Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent", sagte sie. Diese Zahlen hatten vor kurzem für Aufsehen gesorgt, da sie aufgrund des längeren Untersuchungszeitraums eine weitaus höhere Erfolgsquote zeigten, als vom BKA suggeriert (gulli:News berichtete).
Wer von Anfang an gegen Netzsperren war, wird das jetztige, recht unspektakuläre Ende des Zugangserschwerungsgesetzes als Erfolg werten. Es scheint, als hätten in diesem Fall die Gegner eindeutig die besseren Argumente gehabt.
Quelle: gulli