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PC & Internet Zugangserschwerungsgesetz wird aufgehoben

Zugangserschwerungsgesetz wird aufgehoben

Die umstrittenen Netzsperren sind in Deutschland endgültig vom Tisch. Am gestrigen Dienstag beschloss die schwarz-gelbe Regierungskoalition, das 2009 beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" aufzuheben. Somit wird in Zukunft ausschließlich der von Netzsperren-Gegnern bevorzugte Ansatz "Löschen statt Sperren" bei illegalen Seiten, insbesondere sogenannter Kinderpornographie, praktiziert werden.

Das Zugangserschwerungsgesetz sah vor, Seiten mit problematischen Inhalten - vor allem der Dokumentation von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung, sogenannter Kinderpornographie - von den Providern sperren zu lassen. Gegner hielten diesen Ansatz von Anfang an für ineffektiv und missbrauchsanfällig. Da auch die 2009 mit an die Macht gekommene FDP Netzsperren ablehnt, wurde das Gesetz zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Solange wurde probehalber der von Netzsperren-Gegnern bevorzugte Ansatz "Löschen statt Sperren", also die verstärkte Bemühung um die Löschung entsprechender Seiten, praktiziert.

Nun will man offenbar - trotz einiger Kritik von Ermittlerseite, insbesondere vom BKA - bei diesem Ansatz bleiben. CDU/CSU und FDP einigten sich gestern auf eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Ende für die Sperren, für das sie zuvor eingetreten war. Es gebe Erfolge beim Löschen – der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig. "Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent", sagte sie. Diese Zahlen hatten vor kurzem für Aufsehen gesorgt, da sie aufgrund des längeren Untersuchungszeitraums eine weitaus höhere Erfolgsquote zeigten, als vom BKA suggeriert (gulli:News berichtete).

Wer von Anfang an gegen Netzsperren war, wird das jetztige, recht unspektakuläre Ende des Zugangserschwerungsgesetzes als Erfolg werten. Es scheint, als hätten in diesem Fall die Gegner eindeutig die besseren Argumente gehabt.

Quelle: gulli
 
AW: Zugangserschwerungsgesetz wird aufgehoben

Netzsperren drohen übers Glücksspiel-Gesetz

Gerade wurde der Aufbau einer Zensurinfrastruktur im Web, der mit dem Kampf gegen Kinderpornographie begründet wurde, abgewendet, droht nun die Einführung von Netzsperren aus einer anderen Richtung.
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) haben den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages (Link veralten (gelöscht)) veröffentlicht, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Dieser macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Sperrsystemen nachdenken.
Die Netzaktivisten forderten die Ministerpräsidenten der Länder darum auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen. "Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten", sagte Benjamin Stöcker vom AK Zensur.
Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar sei, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen.
Laut dem bereitgestellten Entwurf, der bereits auf den Dezember 2010 datiert, müssten Provider den Zugang zu Glücksspielangeboten sperren, wenn sie von den Behörden darüber informiert wurden, dass der jeweilige Dienst hierzulande nicht rechtmäßig ist. Handeln sie nicht, können sie als Störer zur Verantwortung gezogen werden.

Quelle: winfuture
 
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