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PC & Internet Woyton - Nach Mehrfachabmahnungen kein WLAN mehr im Café


Die Café-Kette "Woyton" hat sich aufgrund mehrerer Abmahnungen entschlossen, zukünftig kein offenes WLAN mehr für die Gäste anzubieten. Wiederholt hatte man teure Abmahnungen erhalten. Gäste des Cafés hatten urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet.

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Wer in Deutschland ein offenes WLAN betreibt, lebt gefährlich. Zumindest gilt diese Aussage definitiv für Privatpersonen. Im Mai hatte der Bundesgerichtshof klargestellt, dass man eine Störerhaftung für Anschlussinhaber begrenz bejaht. So könne der Anschlussinhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Schadensersatz für die Rechtsverletzung müsse er jedoch nicht leisten. Bemerkenswert war jedoch ein nachgeschobener Satz der Richter. Sollte die Störerhaftung ein legales Gewerbe bedrohen, wäre die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen.

Nach dem Urteil fragten sich insbesondere Betriebe, die offenes WLAN anbieten, wie man nun weiter vorgehen kann. Insbesondere in Cafés wird der freie Internetzugang von Kunden gern gesehen und gern genutzt. Was jedoch, wenn Gäste die Leitung zum urheberrechtsverletzenden Filesharing missbrauchen? Mit diesem Problem sieht sich momentan die Düsseldorfer Café-Kette "Woyton" konfrontiert. Bis vor kurzem gehörte es zu deren Service, den Kunden einen offenen Internetzugang per WLAN zu bieten. Damit ist nun jedoch vorerst Schluss.

Mehrfach sei über den Internetanschluss Filesharing betrieben worden. Kostspielige Abmahnungen waren die Folge. Vor der Woyton-Filiale am Schadowplatz in Düsseldorf prangt ein Schild, dass die Gäste auf die Situation hinweist. Das offene WLAN sei missbraucht worden, um unerlaubt Daten herunterzuladen. An einer technischen Lösung für die Gäste würde gearbeitet.

Wie der Dipl. Jurist Jens Ferner feststellt, sei eine technische Lösung jedoch kein Ausweg. Einerseits seien technische "Schutzmaßnahmen" niemals 100-Prozent effektiv. Vielmehr müsse man eine juristische Lösung suchen. Dabei bezieht sich Ferner insbesondere auf das BGH-Urteil zur Störerhaftung: "Es wäre sehr gut möglich, dass die Café-Kette im Ergebnis eine ganz andere Entscheidung, zumindest beim BGH, erreichen könnte. Und gerade wenn man ohnehin mehrfach abgemahnt wurde und sein Geschäftsmodell absichern möchte, wäre es finanziell vertretbar, den Rechtsweg zu gehen."

Ob Woyton sich einem langwierigen Rechtsstreit aussetzen möchte, ist eher fraglich. Die direkte Konkurrenz wie Starbucks hat derartige Abmahnungsprobleme nicht. Deren WLANs sind jedoch auch nicht offen zugänglich.

Quelle: Gulli
 
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