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Wirtschaftsministerium: Verschlüsselung beim Pay-TV oft inkompatibel

14.07.09 Wirtschaftsministerium: Verschlüsselung beim Pay-TV oft inkompatibel

Berlin/München/Saarbrücken - Das Ziel umfassender Interoperabilität im Bereich der Rundfunkübertragung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Verschlüsselung im Pay-TV in Deutschland noch nicht ausreichend verwirklicht, findet das Bundeswirtschaftsministerium.
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Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Münchner Institut für Rundfunktechnik (IRT) und das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt haben.

Im Rahmen des Gutachtens werden bestehende technische, marktbezogene und regulatorische Defizite beim Zusammenwirken verschiedener Dienste, Netze und Endgeräte auf dem Gebiet der Übertragung von Rundfunksignalen untersucht. Gleichzeitig werden Optionen für eine Fortentwicklung der Interoperabilitätspflichten vorgestellt, die eine zukunftsoffene, am Ziel der Technologieneutralität orientierte Regulierung ermöglichen sollen. Die Studie mit dem Titel "Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung" wurde nun vom BMWi veröffentlicht.

Vor allem für eine erfolgreiche Entwicklung des digitalen Fernsehens und der zugehörigen Dienste in Deutschland sei das reibungslose Zusammenspiel der verfügbaren Angebote, Netze und Endgeräte von entscheidender Bedeutung. "Dies spielt eine wichtige Rolle für den Wettbewerb in den betroffenen Marktsegmenten und für ein verbrauchernahes Angebot", stellt die Studie fest.

Für das frei empfangbare digitale Fernsehen wurde europaweit mit dem Standard Digital Video Broadcasting (DVB) technische Interoperabilität bereits weitgehend erreicht. Im Pay-TV-Markt dagegen hätten sich die Hoffnungen, auch für Zugangsberechtigungssysteme gemeinsame Regelungen zu schaffen, mit denen ein Zusammenwirken der Komponenten und Angebote ermöglicht wird, bisher noch nicht erfüllt.

Aber auch bei den Schnittstellen für interaktive Anwendungen, den sogenannten Application Programming Interfaces (API), bleibt der Markt stark fragmentiert und von individuellen Entscheidungen der Plattformanbieter dominiert.

Im Rahmen der jetzt von IRT und EMR vorgelegten Studie sollen Möglichkeiten und Grenzen künftiger Interoperabilitätspflichten bei der Rundfunkübertragung gemäß dem Telekommunikationsgesetz untersucht werden. Dazu sei zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme der aktuellen Situation auf dem Markt der Fernsehsignalübertragung in Deutschland durchgeführt worden.

Dabei wurden technische Aspekte, wie Standards, Komponenten und Verschlüsselungssysteme, sowie bestehende Regulierungsansätze zur Interoperabilität im gegenwärtigen Telekommunikations- und Medienrecht betrachtet.

Daran schließt sich eine Analyse der Entwicklungsperspektiven sowohl des Marktes als auch des regulatorischen Umfeldes an. Schließlich werden mögliche neue Regulierungsansätze vorgestellt, wobei neben der nationalen Perspektive auch Gestaltungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene betrachtet werden, so der IRT.

Die Studie diskutiert insbesondere den Regelungsbedarf hinsichtlich des anzuwendenden Verschlüsselungssystems, der Anwendungs-Programmierschnittstellen (APIs) sowie der Anwendung des sogenannten "Common Scrambling"-Algorithmus (CSA) bei IPTV.

Q: digi tv
 
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