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Wichtig Anwaltliche hilfe

TV Pirat

Elite Lord
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Hallo liebe User

sicher kennt ihr das schon, ihr bekommt ALG 2 und habt ärger mit dem Jobcenter ihr kommt
selbst nicht weiter weil ihr null Plan von den Paragrafen habt da hilft dann meist nur noch der
Gang zu einen Anwalt für Sozialrecht, und hier ist das nächste Problem es gibt Anwälte für das
Sozialrecht ohne ende nur ist immer zu beachten das nich gleich jeder Anwalt für Sozialrecht auch
ein Fachanwalt für ALG 2 (Hartz IV) ist.

Wenn ihr Probleme habt einen guten Anwalt zu finden für ALG 2 der auch in deiner nähe ist helfe ich
gerne bei der suche, und das noch mit auf den weg wer einen Anwalt brauch bekommt den auch so
stehts im Grundgesetz dazu muß man aber den ALG 2 Bescheid, und den Schrieftwechsel zwischen
Jobcenter und dir mit zum Antsgericht nehmen und sich dort einen Beratungsschein holen für einen
Fachanwalt für Sozialrecht.
 
Na der erste Grundsatz sollte ein anderer sein. Gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen, wenn man nicht meint, das er stimmt.
Ein widerspruch muss nicht begründet werden. Es langt der Satz, gegen den Beischeid vom (Datum) lege ich Widerspruch ein.
In der Regel werden Beratungsscheine erst dann ausgestellt, wenn es einen abgelehnten Widerspruch gibt. Erst ab diesem Zeitpunkt steht ja auch der Klage weg offen.
 
AW: Wichtig Anwaltliche hilfe

@Link Removed

In der Tat ist es erst einmal grundsätzlich so, dass nur der Widerspruchsbescheid selbst den Klageweg gegen jenen eröffnet. Allerdings kann auch der Antrag auf einstweiligen Rechtschutz (einstweilige Richterliche Anordnung) gemäß §86b SGG oder der Gang vor das SG wegen Untätigkeit gemäß §88 SGG hier notwendig erscheinen, so dass so dann die Tätigkeit eines Fachanwaltes im Einzellfall schon vor dem zu erlassenen Widerspruchsbescheides notwendig erscheinen kann.
 
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