Ein neues
Komplettpreis nicht immer direkt erkennbar
Verbraucher erkennen den Komplettpreis für ein subventioniertes Handy, das angeblich für beispielsweise "ab 1 Euro" oder für "einmalig 49,90 Euro" erhältlich ist, nicht immer auf den ersten Blick. Laut VZ NRW splitten die Unternehmen den Handy-Preis auf. In der Werbung wird eine niedrige einmalige Anzahlung für ein Gerät gut sichtbar herausgestellt. Zusätzlich zu zahlende monatliche Raten über die übliche Tarif-Laufzeit von 24 Monaten werden dagegen teils in den Fußnoten versteckt.
Die Kunden müssten sich die einzelnen Preisbestandteile mühsam heraussuchen und addieren. Preisvergleiche würden dadurch erschwert. Das Vorgehen der Mobilfunkunternehmen verstoße nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen die Preisangabenverordnung, die möglichst die deutliche Nennung eines Endpreises fordert.
VZ NRW: Separater Smartphone-Kauf statt Kombiangebot mit Tarif teils günstiger
Von den acht abgemahnten Unternehmen gaben
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, ein
Quelle: onlinekosten.de
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
soll her, aber zu einem möglichst günstigen Preis. Wer sich auf den Webseiten der Mobilfunkanbieter umschaut, muss aber nicht selten neben dem Angebotstext auch das Kleingedruckte studieren, um alle anfallenden Kosten für das neue Mobiltelefon zu erhalten. Die häufig in der Handy-Werbung anzutreffenden Angebote für mobile Geräte "ab 1 Euro" hält die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) jedoch für Augenwischerei. Der wahre Endpreis werde verschleiert. Die Verbraucherschützer sind bereits gegen acht namhafte Firmen vorgegangen, die nach Abmahnungen teils Unterlassungserklärungen abgegeben haben bzw. erst nach einem Gerichtsverfahren einlenkten.Komplettpreis nicht immer direkt erkennbar
Verbraucher erkennen den Komplettpreis für ein subventioniertes Handy, das angeblich für beispielsweise "ab 1 Euro" oder für "einmalig 49,90 Euro" erhältlich ist, nicht immer auf den ersten Blick. Laut VZ NRW splitten die Unternehmen den Handy-Preis auf. In der Werbung wird eine niedrige einmalige Anzahlung für ein Gerät gut sichtbar herausgestellt. Zusätzlich zu zahlende monatliche Raten über die übliche Tarif-Laufzeit von 24 Monaten werden dagegen teils in den Fußnoten versteckt.
Die Kunden müssten sich die einzelnen Preisbestandteile mühsam heraussuchen und addieren. Preisvergleiche würden dadurch erschwert. Das Vorgehen der Mobilfunkunternehmen verstoße nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen die Preisangabenverordnung, die möglichst die deutliche Nennung eines Endpreises fordert.
VZ NRW: Separater Smartphone-Kauf statt Kombiangebot mit Tarif teils günstiger
Von den acht abgemahnten Unternehmen gaben
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
,
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
,
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
,
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
und
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
Unterlassungserklärungen ab. Gegen
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
(LG Köln, Az.: 31 O 746/11),
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
(Berliner Kammergericht, Az.: 23 W 2/12) und
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
(
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
Düsseldorf, Az. 38 O 162/11, nicht rechtskräftig) erwirkte die VZ NRW zur Durchsetzung ordentlich ausgezeichneter Preise vor Gericht einstweilige Verfügungen.Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, ein
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
einzeln zu erwerben. Ein passender Mobilfunktarif lässt sich dann unabhängig vom Handy-Kauf auswählen. Das könne für Verbraucher preiswerter sein als ein Kombipaket mit subventioniertem Endgerät in Verbindung mit einem Tarif des Mobilfunkanbieters.Quelle: onlinekosten.de