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PC & Internet Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik überflüssig

Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik überflüssig

Die Datenschutz-Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betonen, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen signifikanten Vorteil bei der Verbrechensbekämpfung bringt. Sie sehen dies durch die am gestrigen Mittwoch vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik bestätigt.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde im März dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt, da die bisherige Umsetzung als verfassungswidrig eingestuft wurde. Nun wird diskutiert, ob eine neue, den Vorgaben der Richter entsprechende Umsetzung gefunden werden soll. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzt sich gegen eine Neuregelung ein und sieht sich nun durch die Kriminalstatistik bestätigt. Nach Angaben der Aktivisten habe "die sechsmonatige Protokollierung aller Internetverbindungen im Jahr 2009 weder von Straftaten abgeschreckt, noch den Anteil der aufgeklärten Straftaten erhöht" - und dies, obwohl gerade im Bereich des Internets die Vorratsdaten "teilweise der einzige Ermittlungsansatz" seien.

So sei im Jahr 2009, in dem die Vorratsdatenspeicherung für das Internet eingeführt wurde, weder ein Rückgang der begangenen Internet-Delikte noch eine Erhöhung der Aufklärungsquote festzustellen gewesen. "Die neue Kriminalstatistik beweist, dass das Gerede von 'Sicherheitslücken' durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen ist", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "2008 wurden Internet-Einwahlen und E-Mails allenfalls kurzfristig protokolliert, wie es auch heute zum Schutz unserer Privatsphäre wieder der Fall ist. Trotzdem wurden Internetdelikte ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufgeklärt (79,8%) als sonstige Straftaten (54,8%). Das gilt übrigens auch für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet (87,5%)."

"Mit dieser Kriminalstatistik wird nun amtlich, dass wir heute ohne Vorratsdatenspeicherung keineswegs unsicherer leben als zuvor", bestätigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Nur eine frühestmögliche und vollständige Datenlöschung kann Risiken wie z.B. Datenpannen wie bei T-Mobile oder Datenmissbrauch wie bei der Deutschen Telekom verringern. Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jetzt endlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, von der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweichen."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beteiligte sich auch an einem gemeinsamen Brief vom Juni 2010, in dem über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern die EU-Kommission aufforderten, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Auch in der EU wird das Thema Vorratsdatenspeicherung derzeit kontrovers diskutiert.

Quelle: gulli
 
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