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PC & Internet Vodafone nicht zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet


Der Internetprovider Vodafone ist nicht dazu verpflichtet, die IP-Adressen seiner Nutzer zu speichern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Mehrere Vertreter der Content-Industrie forderten die temporären IPs einiger Nutzer. Die Firma allerdings verweigerte die Herausgabe, da man keine entsprechenden Aufzeichnungen gemacht habe. Die Justiz segnete jenes Vorgehen ab.

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Das Urteil des Oberlandesgerichts könnte Massenabmahnungen in Deutschland ein Ende setzen. Ein Filmkonzern, Produzent für Erotikfilme, sowie ein Unternehmen, das sich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen verschrieben hat, klagten erfolglos gegen den Provider Vodafone. Dieser verweigerte die Herausgabe der temporären IP-Adressen seiner Nutzer, da Aufzeichnungen zu derartigen Daten nicht gespeichert würden. Die Düsseldorfer Richter entschieden nun, dass sich der Internetanbieter mit dieser Vorgehensweise rechtlich vollkommen korrekt verhalte.

So sei eine Firma wie Vodafone nur dazu verpflichtet, Daten herauszugeben, wenn diese tatsächlich existieren. Eine Speicherpflicht für Informationen wie die IP-Adresse eines Nutzers allerdings könne nicht gefordert werden. Mit dieser Entscheidung hob die Justiz neun vorhergegangene Beschlüsse des Landgerichts auf. Als Begründung gab man an, dass in Deutschland keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht. Letztlich müssen nur Daten herausgegeben werden, die zum Zeitpunkt einer richterlichen Anordnung vorliegen.

Der prominente Anwalt Udo Vetter erklärte das Urteil auf seinem Blog als Chance, um der „Landplage Massenabmahnung“ Herr zu werden. Wenn Internetanbieter einfach keine IP-Adressen mehr speichern würden, gäbe es keine Daten für die Musik- und Filmindustrie. Schließlich stelle sich gerade bei Flatrates die Frage, was für einen Nutzen entsprechende Aufzeichnungen für den Provider haben sollten, so Vetter.

Quelle: Gulli
 
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