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PC & Internet Verlage - Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare


Die Verlage De Gruyter und Campus haben am 4. Februar gegen den Filehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Rapidshare muss dafür sorgen, dass 12 Buchtitel dort nicht mehr verfügbar sind.

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Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels teilte heute mit, dass die beiden Verlage einen Etappensieg im Kampf gegen die Internetpiraterie erringen konnten. Lediglich die betreffenden Dateien vom Schweizer Filehoster entfernen zu lassen, scheint vielen Verlagen nicht mehr auszureichen. Ähnlich wie die Constantin Film AG erwirkte man kürzlich eine einstweilige Verfügung um Rapidshare dazu zu zwingen, dass ihre Werke dort nicht mehr angeboten werden.

"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", kommentierte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels den Vorgang. Bei der Suche nach effizienten Strategien gegen Urheberrechtsverletzungen will man die eigenen Bücher und Hörbücher nun mithilfe derartiger Maßnahmen schützen. Herr Skipis weiter: "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffen sind, motivieren sich zu wehren."

Das dürfte für den Schweizer Anbieter nichts Gutes verheißen. Sollten andere Unternehmen dem Beispiel der beiden Verlagshäuser folgen, so würde dies auf Dauer das Geschäftsmodell von Rapidshare kaputt machen. Derartige Uploads komplett zu verhindern ist bei der Anzahl von hochgeladenen Dateien so gut wie unmöglich. Zumindest ist dies sehr zeitaufwendig und bindet die Arbeitszeit viele Mitarbeiter des Schweizer Anbieters. Verstößt aber der One-Click-Hoster gegen die Auflage, drohen von gerichtlicher Seite empfindliche Strafen. Auch das wird sich Rapidshare auf Dauer nicht leisten wollen oder können.

Quelle: Gulli
 
AW: Verlage - Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

Als ob es einzig und allein nur Rapid Share gäbe. Es gibt jede Menge andere Filehoster. Nicht zu vergessen das unergründliche UseNet.
Die kämpfen gegen Windmühlen.
 
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