Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Verfügung gegen Usenext

Verfügung gegen Usenext

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat nach eigenen Angaben am Freitag eine Einstweilige Verfügung gegen den Internet-Provider Usenext erwirkt.
Die Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfasse 100 Werke des hauseigenen Repertoires, die illegal abrufbar waren, teilte die Organisation mit. Usenext agiert als Zugangsanbieter zum Usenet. Die Gema sieht in der Verfügung grundsätzliche Bedeutung: Zugangsvermittler hafteten damit nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinwiesen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizierten, um die Rechteinhaber zu schützen, hieß es.

Die Gema hatte die Unterlassungsverfügung gegen Usenext auf eine unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006 gestützt und argumentiert, der Anbieter hätte mehr tun müssen als lediglich seine Werbung abzuschwächen, um Urheberrechte zu wahren. Die Verfügung ist kein Urteil. Offen ist, ob Usenext Widerspruch einlegt. Erst dann kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren, in dem beide Seiten angehört werden. Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von gut 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.


Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!



Quelle: magnus
 
Zurück
Oben