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Verfassungsgericht: Hartz IV Sätze nicht gesichert

TV Pirat

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19.07.2012

Bundesverfassungsgericht widerspricht Bundessozialgericht in Sachen Regelleistungen

In der letzten Woche hatte das Bundessozialgericht in Kassel geurteilt, die Hartz IV Regelleistungen würden nicht gegen die Verfassung verstoßen (AZ: B 14 AS 153/11 R). Zwar ist das Bundessozialgericht nicht das „oberste deutsche Gericht“, dass darüber urteilt, ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, dennoch gelten diese oft als Richtungsweisend. Ob eine Gesetzesregelung verfassungswidrig ist oder nicht, darüber entscheidet allerdings allein das Bundesverfassungsgericht.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich gestern zwar in erster Linie mit den Asylbewerberleistungen beschäftigt und diese als verfassungswidrig befunden (BVerfG Az.: 1 BvL 2/11 u.a.), aber auch Anmerkungen zum Hartz IV Regelbedarf in seiner Urteilsbegründung getätigt. In bemerkenswerter Weise widersprechen die Verfassungsrichter dem Bundessozialgericht und sehen den Regelbedarf nach dem SGB II keineswegs als verfassungskonform an. Zwar wurden die Leistungen für Asylbewerber übergangsweise, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat, auf das Hartz IV Niveau angehoben, allerdings nur aus dem Aspekt heraus, dass derzeit keine bessere Lösung vorliege. Die Verfassungsrichter betonten, dass daraus in keinem Falle geschlossen werden darf, dass die Hartz IV Regelsätze einer erneuten Überprüfung stand halten würden. Dies bedürfe eine gesonderten Überprüfung, so die Richter.

So heißt es in der Urteilsbegründung (Rn 126): "Ob damit auch die möglicherweise abweichenden Bedarfe derjenigen realitätsgerecht abgebildet werden, auf die das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung findet, ist nicht gesichert. Ebenso wenig kann eine Aussage darüber erfolgen, ob auf dieser Grundlage ermittelte Leistungen an Berechtigte in anderen Fürsorgesystemen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle Stand halten können. Da jedoch derzeit keine anderen tauglichen Daten zur Verfügung stehen, bleibt dem Senat nur die Annahme, dass jedenfalls die wesentlichen Grundbedarfe durch Leistungen in einer am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz orientierten Höhe vorübergehend gedeckt werden können..." Demnach widerspricht das Bundesverfassungsgericht dem zuletzt gefällten Urteil des Bundessozialgerichts und gibt Hoffnung auf eine erneute Klärung.

Asylbewerber: Vorerst Leistungen in Hartz IV Höhe

Hartz IV Bezieher lässt Jobcenter pfänden

Quelle: gegen-hartz
 
Innenminister Friedrich stellt sich gegen das Bundesverfassungsgericht



Es müsse weiter ein Abstand zwischen dem Hartz IV-Satz und den Asylbewerberleistungen geben, "weil wir sonst noch mal mehr Wirtschaftsflüchtlinge anziehen", so Friedrich


Das Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli gefällt hat, hätte eindeutiger nicht sein können: die Menschenwürde, so das oberste Gericht, ist unantastbar - auch die von Asylbewerbern. Deshalb müsse der Gesetzgeber schleunigst dafür sorgen, dass die Asylbewerber ausreichend Geld- und Sachleistungen erhalten, damit ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben nicht gefährdet ist (Ende einer kranken Logik).

Dabei haben die Richter auch klargestellt, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, die Leistungen nur deshalb niedrig anzusetzen, um potentiell Asylsuchende von vornherein abzuschrecken. Doch ausgerechnet Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), in dessen Aufgabenbereich auch der Schutz der Verfassung fällt, bedient lieber Stammtischparolen - und macht damit klar, dass er das Urteil der Karlsruher Richter am liebsten umgehen würde.

Es hätte so ein ruhiger Tag für Innenminister Hans-Peter Friedrich werden können. Eigentlich war er an diesem 28. Juli nach Bamberg gereist, um unter dem Motto "Gemeinsam stark in die Zukunft - jedes Alter zählt" auf der Landesversammlung der bayrischen Senioren-Union zu sprechen. Sein Thema: die innere Sicherheit. Ein Thema, bei dem er vor seinen Parteifreunden punkten kann. Ein leichter Auftritt.

Nur wenige hundert Meter von der Tagung der CSU-Senioren entfernt wird jedoch demonstriert. Schon seit mehr als drei Wochen protestieren drei politische Flüchtlinge aus dem Iran auf dem Bamberger Markusplatz. Sie haben dort ein Zelt aufgeschlagen, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen: schnellere Asylverfahren, ein Recht auf Arbeit und freie Bewegung und eine Unterbringung, die nicht mehr fernab der Stadt liegt und aufgrund schlechter Verkehrsanbindung jeglichen sozialen Kontakt zur örtlichen Bevölkerung verhindert.

Während Friedrich in Bamberg weilt, sind nicht nur die drei Iraner da, sondern auch rund 200 Demonstranten, die sich den Forderungen der Asylbewerber angeschlossen haben - und denen der Konvoi des Ministers schnell auffällt. Und so kommt es, dass Friedrich von rund 25 Demonstranten nach seinem Auftritt vor der Halle abgefangen wird, wie die Grüne Stadträtin Christiane Laaser, die selbst bei der Aktion dabei war, gegenüber Telepolis berichtet. Vielleicht, so die Hoffnung der Aktivisten, unterschreibt der Minister ja sogar die Erklärung der Aktivisten, in der sie ihre Bitte um eine bessere Integration in die Gesellschaft zusammengefasst haben. Doch der Minister lehnt ab.

Immerhin sieht Friedrich ja auch kein Problem beim Umgang mit Asylbewerbern, im Gegenteil. Als Laaser ihn danach fragt, welche Konsequenzen er aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ziehen werde, gibt Friedrich statt Selbstkritik ob der grob verfassungswidrigen Zustände, die bis zum damals gerade einmal zehn Tage alten Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestanden und durch den Richterspruch nur teilweise aufgelöst wurden, zunächst nur Eigenlob von sich - dokumentiert durch den Reporter Tim-Niklas Kubach, der für den Fränkischen Tag über die Auslassungen des Innenministers berichtete. Kubach hat die Außerungen Friedrichs mit seinem Handy dokumentiert, das Protokoll des Mitschnitts liegt Telepolis vor.

"Im Vergleich mit den anderen Ländern" seien die Bedingungen hier doch "hervorragend", und "wir kümmern uns um die Asylbewerber", erklärt Friedrich demzufolge den Demonstranten - um gleich darauf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Frage zu stellen. "Nach wie vor", so Friedrich, halte er es für richtig, dass es "einen Abstand zwischen dem normalen Sozialhilfesatz beziehungsweise dem Hartz IV-Satz und den Asylbewerberleistungen" gebe. Einheitliche Leistungen für Asylbewerber und Hartz IV-Empfänger seien deshalb falsch, "weil wir sonst noch mal mehr Wirtschaftsflüchtlinge anziehen", begründet der Innenminister seine Haltung. Die Arbeits- und Sozialministerin [Ursula von der Leyen, Anm. S.D.] werde die Sätze so ausrechnen, dass "der Abstand zu den Hartz IV- und Sozialhilfesätzen gewahrt" bleibe, zeigt sich Friedrich überzeugt. Er hoffe, dass dies zügig gehe.

Bundesverfassungsgericht: "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren"

Damit stellt sich Friedrich offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte ausdrücklich klargestellt, dass "migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden [...] von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen" könnten. "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

Der Innenminister stellt sich mit seinem Ziel, mit niedrigen Leistungen für Asylbewerber Flüchtlinge abzuschrecken, nicht nur gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er stellt sich auch gegen Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen, und zwar unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus, unantastbar ist.

Noch immer ist Laaser, die dem Innenminister die entscheidende Frage gestellt hat, das Entsetzen über diesen zur Schau gestellten Willen, ein Urteil aus Karlsruhe zu ignorieren, deutlich anzumerken. "Dass er sich als Innenminister doch so outet war nicht vorhersehbar, auch so offen", so Laaser. Auch Alexander Thal, der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, ist über den Innenminister empört. Friedrich brüskiere die Verfassungsrichter: "Eine Verfassung, die von diesem Innenminister geschützt wird, braucht keine Verfassungsfeinde mehr."

Die Äußerungen Friedrichs sind auch deshalb bedenklich, weil sie wenig mit der Realität gemein haben, dafür aber in weiten Teilen der Bevölkerung auf fruchtbaren Boden fallen und die Ressentiments gegen Ausländer und Asylanten weiter befeuern - womit der Innenminister beweist, dass er wenig aus dem derzeitigen Skandal um die Mordserie der rechtsextremen NSU gelernt hat.

Nicht einmal 10 Prozent der Antragsteller werden als Asylanten am Ende tatsächlich anerkannt. Und aufgrund der Drittstaatenregelung ist es für Asylbewerber ohnehin nahezu unmöglich, in Deutschland Asyl zu bekommen. Denn wer über einen als sicher geltenden Drittstaat einreist, wird von den deutschen Behörden dorthin zurück abgeschoben. Da Deutschland von sicheren Drittstaaten regelrecht umzingelt ist, haben Friedrichs "Wirtschaftsflüchtlinge", die nur des Sozialstaates wegen in die Bundesrepublik einreisen, ohnehin schlechte Karten. Denn schon heute erhalten "Wirtschaftsflüchtlinge", vor denen der Minister so eindringlich warnt, kein Asyl in Deutschland. Tatsächlich gab es 2011 mit gut 53.000 neuen Asylbewerbern drei Mal weniger Bewerber als noch Anfang der 90er Jahre. Derzeit gibt es insgesamt rund 130.000 Asylbewerber in Deutschland.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont auf Nachfrage von Telepolis, dass es bei der Ausarbeitung des neuen Leistungskatalogs für Asylbewerber federführend sei und diesen gemeinsam mit den Bundesländern, die die Leistungen am Ende bezahlen müssen, aushandle. Vom Bundesinnenminister, so klingt an, will man sich da nicht auch noch Vorschriften über deren Höhe machen lassen, die Situation sei ohnehin schon kompliziert.

Doch auch im Arbeits- und Sozialministerium geht man nicht davon aus, dass Asylbewerber künftig ebenfalls genau wie Hartz IV-Empfänger 374 Euro im Monat erhalten werden. Es gebe im Hartz IV-Satz Leistungen, die ein Asylbewerber nicht benötige. Dazu gehört dem Ministerium zufolge der Posten für die Inneneinrichtung, da Asylbewerbern eine Unterkunft gestellt wird. Wann das Ministerium den neuen Leistungssatz vorlegen wird, konnte es noch nicht prognostizieren.

Das Bundesinnenministerium war bis zum Redaktionsschluss nicht in der Lage, die Fragen von Telepolis zu beantworten oder zumindest eine Beantwortung in Aussicht zu stellen.

Quelle: heise.de
 
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