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Verbraucherzentrale rät Kabel-TV-Kunden zu Satellit oder IPTV

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz legt den TV-Kunden der Kabelnetzbetreiber einen Wechsel zu Satellit, IPTV oder DVB-T nahe. Als Gründe nennt sie die Ungleichbehandlung der Kabelkunden durch die Grundverschlüsselung und die drohende Ausspeisung öffentlich-rechtlicher Sender im Zuge des Streites um die Einspeisegebühren von ARD und ZDF.

Für die TV-Zuschauer, die ihr Programm über
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empfangen, könnte 2013 ein turbulentes Jahr werden. Nicht nur der Streit um die Einspeisegebühren von ARD und ZDF mit den beiden größten Kabelnetzbetreibern Unitymedia Kabel BW und
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ist nach wie vor ungeklärt, sodass schlimmstenfalls die Ausspeisung von öffentlich-rechtlichen Sendern droht, auch bleibt die Grundverschlüsselung im digitalen Kabel für Viele ein Thema. Nachdem sich die Verbraucherzentralen bereits in der Vergangenheit äußerst kritisch zur Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Kabelnetzen geäußert hatten, hat jetzt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Kritik erneuert. Wie es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale vom gestrigen Montag heißt, wird dieses Thema im nächsten Jahr neue Aktualität erhalten, wenn Unitymedia zum 1. Januar 2013 die Grundverschlüsselung aufhebt.

Dann nämlich fällt die Verschlüsselung für den Großteil der Kabelkunden in Hessen und Nordrhein-Westfalen, während Zuschauer in den meisten anderen Bundesländern auch in Zukunft damit leben müssen. Der Grund: Deutschland ist nach Bundesländern unter den beiden großen Kabelnetzbetreibern Unitymedia
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und Kabel Deutschland aufgeteilt. Unitymedia ist unter Auflagen des Bundeskartellamts im Zuge der Übernahme von Kabel BW gezwungen, die Grundverschlüsselung zum Jahreswechsel in seinem Versorgungsgebiet aufzuheben. Dahingegen bleibt diese in den von Kabel Deutschland versorgten Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern erhalten.

In Baden-Württemberg hatte der Kabelnetzbetreiber Kabel BW von vorn herein auf eine solche Verschlüsselung verzichtet. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist diese Ungleichbehandlung der Kabelkunden nur schwer zu vermitteln, zumal aufgrund der räumlichen Aufteilung der Versorgungsgebiete meist nicht die Möglichkeit besteht, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor für Kabelkunden bleibt laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz der Streit um die Einspeisegebühren von ARD und ZDF. Während man Unitymedia Kabel BW nach wie vor auf eine außergerichtliche Lösung hofft, hat Kabel Deutschland bereits den gerichtlichen Weg eingeschlagen und möchte die
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Sendeanstalten auf diese Weise zur weiteren Zahlung von Einspeisegebühren für die Verbreitung ihrer Programme in den Kabelnetzen bewegen. Eine Lösung ist indes bisher weder für Kabel Deutschland noch für Unitymedia Kabel BW in Aussicht. Beide Netzbetreiber beharren darauf, dass es aus ihrer Sicht eine kostenfreie Weiterleitung der Programme nicht geben werde, während ARD und ZDF weiterhin darauf bestehen, auf keinen Fall im nächsten Jahr für Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Im schlimmsten Fall droht daher die Ausspeisung von öffentlich-rechtlichen Sendern

Die Zuschauer, so die Verbraucherzentrale, seien jedoch den Kabelnetzbetreibern nicht in jedem Falle ausgeliefert. So bestehe durchaus die Möglichkeit,
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über andere Verbreitungswege zu empfangen. Über Satellit und IPTV sei beispielsweise das Senderangebot oft höher als bei den Kabelnetzbetreibern.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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