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Urteil gegen Pairing!

Und was macht er, wenn Sky weitere Programme umstellt? Oder Sky seine V14 austauscht? Mit Leihgerät im Vertrag? Sich beschweren, dass er nur mit dem vereinbarten Leihgerät gucken kann?

Hier ist nicht der thread "EMM schreiben" für technische Mittel, sich möglichst lange durchzuschlängeln, sondern der Thread, wie man anständige Verträge schließt, damit man dem Pairing entgegentreten kann mit offenen Karten.

Wer Leihgerät vereinbart, muss Pairing (später) akzeptieren.
daher ist es richtig, jetzt den Vertrag (natürlich unauffällig :) zu verlängern mit einer Auftragsbestätigung ohne Leihgerät. Sonst lieber widerrufen und neuen Vertrag mit vereinbartem eigenen Receiver abschließen. Damit [EDIT: mit beiden Varianten ohne Leihgerät] kann der Verbraucherschutz, der Anwallt oder (damit es klappt) besser ich :) was anfangen und sky in den Hintern treten, wenn Sky 2017 rumzickt und pairen will...

Technische Kniffe sind natürlich auch wichtig! (Jetzt hat molto11 aber eine Menge Input von uns bekommen..)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok...aber bei der Konstellationen,kann man doch nicht wirklich zu einem Neuvertrag raten denn so eine Karte wird es nicht mehr geben!!

Gesendet von meinem LG-H955 mit Tapatalk
 
Kompletten Neuvertrag doch nur, wenn Pairing innerhalb 14 Tagen zuschlägt.
Ich rate auch zur Verlängerung des bisherigen Vertrags, was rein rechtlich auch neuen Vertrag bedeutet, also die normale Verlängerung nach Kündigung empfehle ich auch, schon wegen besseren Preise 29,99 EUR. (nur halt ohne Leihgerät in den Vertragsdaten, wenn möglich)
 
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ich habe jetzt 2 Tage vor Widerrufsfrist
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geschrieben. Verlängert bis 2.03. 52 Tage?! F0 ist dabei und alles hell. Widerruf in die Tonne ?
vg
 
Verbraucherschutz AK in Österreich bleibt dran. Sky stur. Wen überrascht das...
Erstes Bußgeld gegen Sky wegen fehlender Kooperation zur Klärung der Frage "Pairing im laufenden Vertrag" ist bei der Medienaufsicht beantragt. Ergebnis am Ende natürlich noch offen.

In Österreich läuft nun ein Abmahnverfahren gegen Sky wegen AGB-Verstoß, Einzelheiten noch unklar.

Ein deutscher Kunde hat solo V14 bestellt, er hat Sky dann anschließend die Seriennummer seines Humax PR HD1000 mitgeteilt, mit dem er den Vertrag online vereinbarte. Sky antwortete: "Danke, wir haben diese Info bei Ihren Kundendaten hinterlegt. Ihr Gerät empfängt nicht alle Sky-Inhalte. Auf Wunsch können Sie auch ein Sky-Leihgerät nutzen, rufen Sie uns dazu gern an."

Damit hat der Kunde einen Neuvertrag 2017 ohne Leihgerät mit dem eigenen Receiver HD 1000, der nicht pairingfähig ist. Sky hat dieses Gerät zum Vertrag zugelassen, es erfüllt ja auch die verschärften Bedingungen der Sky-AGB 2.1.1 seit 10/2016: Gerät darf keine illegale Software zur Entschlüsselung der V14 und zur Umgehung des Jugendschutzes nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber ein rechtlich verwertbares Urteil gegen das Pairing, worum es hier in den Thread geht, gibt es wohl noch nicht!!!

Warte immer noch auf das Berufungsurteil vorm Landgericht Lübeck, was der Kläger im Eutiner Prozess angestrebt hatte. Sollte das Berufungsurteil nicht schon im vergangenen Jahr vorliegen???
 
Es gibt mehrere Urteile, in denen die Richter feststellten, dass sky nicht einfach den Kunden zum Leihgerät verpflichten darf, wenn der Kunde den HD 1000 vereinbarte. Nicht alle Urteile sind rechtskräftig. Mehrere Verfahren laufen noch.

Heutzutage ist es noch einfacher, bei Sky seine V14 "entpairen zu lassen": #1
(also neuer Vertrag online ohne Leihgerät, bisher bei 500 oder mehr Leuten geklappt seit 10/2016 ohne Pairing nach Widerrufsfrist, auch wenn DVB-T2 dies ohne jede Quelle behauptet, dann den bisherigen Vertrag auslaufen lassen oder außerordentlich kündigen, auch wegen Preisanpassung 1-3 EUR #1 oder Zwangsgerät, Amtsgericht Achern)
Muss man natürlich im Einzelfall überlegen und prüfen, nicht hier im Forum alles ausbreiten)
 
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