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PC & Internet Urteil gegen Abmahn-Betrug durch E-Card-Spam

Das Landgericht Osnabrück hat mehrere Angeklagte, die gesetzliche Regelungen gegen Spam missbrauchten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die insgesamt vier Beschuldigten müssen sich seit einem Jahr vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges durch nicht gerechtfertigte Abmahnungen im Zeitraum zwischen März 2004 bis August 2005 verantworten.

In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für den jeden Wiederholungsfall setzten sie eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro an.

Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagten in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben, allein die CDU zahlte beispielsweise 15.000 Euro Vertragsstrafe. Die polizeilichen Ermittlungen sind durch eine Anzeige der Stadt Osnabrück eingeleitet worden, die aufgrund einer von den Angeklagten erhaltenen Abmahnung Anzeige erstattet hatte. Der Stadt war aufgefallen, dass nur ein Tag nach Versendung ihrer umstrittenen E-Card das anwaltliche Abmahnschreiben bei ihr einging und vermutete Abzocke.

Eines der Urteile erging gegen Michael Burat, der bereits durch den Betrieb von Abofallen aufgefallen ist. Sein Strafmaß liegt bei 18 Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Weiterhin verpflichtete ihn das Gericht zur Zahlung von 120.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

Unter den drei weiteren Angeklagten befand sich auch ein Münchener Anwalt. Von dessen Kanzlei wurden die Abmahnschreiben an die Betroffenen verschickt. Dafür muss er sich mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verantworten. Ein weiterer Beschuldigter erhielt 7 Monate auf Bewährung, der vierte muss eine Geldstrafe zahlen.
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Quelle: WinFuture
 
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