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Urheberrechtsverstöße auf Tauschbörsen

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Urheberrechtsverstöße auf Tauschbörsen

Unberechtige Filesharing-Abmahnungen?
Eins ist klar: Kostenlose Downloads von urhebergeschützten Materialen sind illegal! Doch nicht alle Abgemahnten haben die ihnen vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen. Viele Kanzleien versenden Abmahnungen und verweisen auf dubiose Programme, mit denen sie angeblich die Urheberrechtsverletzung auch nachweisen können.
MEDIATHEK
Es scheint auf dem ersten Blick so leicht und so problemlos zu sein, seinen Lieblingsfilm oder sein Lieblingslied im Internet herunterzuladen. Kostenlos, denn warum zahlen, wenn es auch umsonst geht? Das damit den Urheberrechtsinhabern ein erheblicher Schaden entsteht, scheint den Wenigsten bewusst zu sein. Die Internationale Handelskammer ICC schätzt, dass durch die digitale Fälschung und Internetpiraterie der Kreativindustrie 2008 weltweit ein Verlust von 30 bis 70 Milliarden Dollar entstanden ist. Für 2015 schätzt sie sogar einen Verlust von 80 bis 240 Milliarden Dollar.
Nur langsam bekommt die Film- und Musikindustrie dieses Problem in den Griff. Sie schickt massenweise Abmahnungen an all diejenigen, von denen ein Urheberrechtsverstoß vermutet wird. Doch nicht immer wurde der Verstoß auch tatsächlich von dem Abgemahnten begangen. Viele sind sich keiner Schuld bewusst, haben von den betroffenen Filmen noch nie gehört.
Die Datensoftware
Doch wie kommen die Unternehmen dann überhaupt an die Daten der Internetbenutzer? Logt sich jemand ins Internet, so erhält er eine so genannte IP-Adresse. Eine lange Nummer, die mit einer Telefonnummer vergleichbar ist, nur für den Computer. Beim Internetprovider wird die Verknüpfung der IP-Adresse mit der Anschrift des Internetnutzers für gewisse Zeit gespeichert. Eine Software durchsucht die Tauschbörsen und greift sich die IP-Nummern heraus, die zu diesem Zeitpunkt durch illegale Up- oder Downloads eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Bis 2008 konnte nur die Staatsanwaltschaft von den Providern die Adresse der Anschlussinhaber verlangen, doch seit 2008 gilt auch ein zivilgerichtlicher Auskunftsanspruch, über den auch Private an die Adressen kommen und dann an die Abmahnanwälte weiterleiten können. Doch wie sicher ist diese Software? Stimmt die IP-Nummer tatsächlich immer mit dem Anschlussinhaber überein, der zum betroffenen Zeitpunkt die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll? Experten haben ihre Zweifel. IT- Experte Holger Morgenstern: "Es gibt Untersuchungen die belegen, dass 50 Prozent dieser IP-Adressen falsch sind, das heißt also nicht aufgelöst werden können..."
Abmahnung - was tun?
Falsch ist, sich gar nicht zu einer Abmahnung zu äußern. Denn auch das kann nachteilig für Sie sein. Sie sollten aber auch nicht sofort zahlen und die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn diese beinhaltet häufig ein Schuldanerkenntnis und kann bis zu 30 Jahre gültig sein.

Zunächst sollte eine Erklärung abgegeben werden, dass man selbst die Urheberrechtsverletzung (oder Dritte im selben Haushalt) nicht begangen haben kann, da man auf der Arbeit war und die Kinder in der Schule. Je nach Abmahnung werden verschiedene zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Vorwürfe gemacht, zu denen man sich äußern sollte. Um sicher zu gehen, sich richtig zu allen Vorwürfen zu äußern, sollte man sich doch rechtlich beraten lassen. Mittlerweile haben sich einige Kanzleien auf Urheberrecht spezialisiert und können Sie umfassend und angemessen beraten.
Gibt es Prävention?
Mittlerweile werden Internet-Router marktüblich nur noch verschlüsselt verkauft. Bei der Installation ist darauf zu achten, den Verschlüsselungsstandard "WPA2" einzustellen. Dieser stellt die grundlegende Neuerung auf den aktuellsten Sicherungsstandard dar. Darüber hinaus sollte man das vorgegebene Passwort mit einem eigenen Passwort ersetzen. Möglichst lang und bestenfalls in einer Buchstaben-Zahlenkombination. Problematisch ist, dass die Zugangsdaten, auf die sich die Abmahner berufen, nur für kurze Zeit beim Provider gespeichert werden.
Wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt, sind die Daten meist schon wieder gelöscht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich ein Protokoll der Einlogdaten des eigenen Routers erstellen zu lassen. Die Installation dieses Services ist einfach. Per E-Mail kann man sich wöchentlich oder monatlich die Daten an den eigenen Account schicken lassen. Zu guter Letzt empfehlen IT-Experten noch, sich noch eine Zeitschaltung beim Router zu installieren. Damit kann man Einstellen, dass sich der Router zu angegebener Zeit automatisch aus- und wieder anschaltet. Auch dies ist zwar kein absolut sicheres Argument vor Gericht, aber in der Summe deutet vieles darauf hin, dass man die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben kann.
Es handelt sich um eine Familie, die eine Strafe bekommen haben in Höhe von 650,--€ weil sie angeblich einen Pornofilm aus dem Internet heruntergeladen und weitergegeben haben. Um die Zeit, in der das passiert sein soll, war keiner von der Familie zu Hause und der PC war aus. Sie konnten das beweisen, aber wer kann das schon beweisen.
Quelle 3sat.online
 
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