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Hardware & Software Urheberabgabe auf PCs & Notebooks steht nun fest

In der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Computer sind die IT-Wirtschaft und die Verwertungsgesellschaften nun zu einer Einigung gekommen. Das teilte der IT-Branchenverband BITKOM nun mit. Die Hersteller und Importeure von privat genutzten Desktop-PCs und Notebooks zahlen demnach eine Abgabe von 13,19 Euro pro Gerät. Für die kleineren Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Diese spielen zwar heute kaum noch eine Rolle auf dem Computer-Markt, allerdings gilt die Einigung rückwirkend ab 2011, wo noch deutlich mehr dieser Geräte verkauft wurden.
Der Tarif für gewerblich genutzte Computer, auf denen die Nutzer seltener mit geschützten Werken agieren, liegt außerdem bei 4 Euro pro Gerät. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablets. Mitglieds-Firmen des BITKOM erhalten auf alle Tarife zusätzlich einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent, hieß es.
"Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit", kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder das Verhandlungsergebnis. "Nach BITKOM-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen."
Über die Abgaben sollen die Urheber etwas im Gegenzug zum Recht der Nutzer erhalten, geschützte Inhalte für den privaten Gebrauch legal kopieren zu können. Solche Pauschalabgaben werden dabei auf Geräte wie Computer, Kopierer und Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. Hier sind nicht nur Musiker gemeint. Angesichts des gesunkenen finanziellen Spielraums vieler Presseerzeugnisse profitieren hiervon beispielsweise auch Redakteure über die Verwertungsgesellschaft Wort. Von den Abgaben der WinFuture.de-Leser erhalten so auch die Autoren der hiesigen Beiträge einen Teil.
In dem Vertrag wird erstmals das so genannte Padawan-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt. Dieser hatte höchstrichterlich bestätigt, dass zwischen Geräten für Privat- und Business-Nutzer differenziert werden muss. Der Grund ist, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs.


Quelle: winfuture
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