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Off Topic Unisex-Versicherungen Regeln auf Eis - was bedeutet das?

Unisex-Versicherungen

Regeln auf Eis - was bedeutet das?

18.12.2012
Von Peter Weißenberg
Ab 21. Dezember hätten deutsche Versicherungen ihre Tarife anders gestalten müssen. Jetzt kommt die überraschende Wende: Der Bundesrat hat die gesetzliche Regelung der Unisex-Tarife auf Eis gelegt. Was jetzt auf die Verbraucher zukommt.
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Noch schnell eine neue Versicherung zu alten Konditionen? Oder eventuell eine günstigere im Rahmen der neuen Unisex-Tarife? Diesen Fragen haben sich in den vergangenen Wochen hunderttausende Verbraucher zusammen mit ihre Versicherungsberater gestellt. Denn der Gesetzgeber wollte ja zum 21. Dezember alle geschlechterspezifische Unterschiede einebnen. Doch nun hat der Bundesrat die neuen Regeln gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Wann die Unisex-Regeln nun rechtsverbindlich werden, dass ist noch ungewiss. Auch die Finanzaufsicht Bafin sagt lediglich, dass sie sich "ohne Ausnahme für eine europarechtskonforme Einführung der Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember 2012 einsetze", so eine Sprecherin. Doch gesetzlich zwingend ist das erst einmal nicht.


Gesetzgrundlage für Unisex fehlt


Der Stopp der Regeln kam zustande, weil die Regierung im gleichen Gesetz auch die Bewertungsreserven neu regeln wollte - das aber hat der Budnesrat verhindert. Und damit auch die Unisex-Regeln auf Eis gelegt. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt es, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven nun nochmals neu diskutiert wird. „Offenbar hat die Länderkammer die schweren Mängel des Gesetzes erkannt, das zukünftig die Überschussbeteiligung vieler Kunden massiv schmälern würde“ so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Dass der Unisex-Tarif damit mitgestoppt ist, sei unvermeidbar.

Die Bundesländer kommen darum laut BdV seinen Forderungen, denen weiterer Verbraucherschützer, vieler Experten wie auch der Basis der CDU nach. Diese hat auf dem letzten Parteitag die Regierung ausdrücklich aufgefordert, die Neureglungen zu den Bewertungsreserven komplett zurückzunehmen. Was der BdV am Verordnungsentwurf kritisiert, können Sie hier lesen.


Unisex-Regeln: Wie der Verbraucher reagieren soll:



Was sollen Verbraucher tun, die jetzt einen Vertrag abschließen möchten?
Es gilt das gleiche wie bisher. Ganz besonders gilt auch weiterhin die Regel: Schließen Sie keinen Vertrag ab, den Sie auch unter anderen Umständen nicht abschließen würden. Was wichtig sein kann: Wenn Sie den Vertrag ab dem 21.12.2012 abschließen, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, ob es sich um einen Unisex-Tarif handelt oder um einen alten Tarif.

Können ab dem 21.12.2012 trotzdem die Unisex-Tarife angeboten werden?

Bei jedem Unisex-Tarif gibt es immer ein Geschlecht, das mehr zahlen muss als zuvor. Die Angebote für das Geschlecht, das nach Unisex mehr zahlen muss, dürfen auch ohne die neuen Unisex-Regeln angeboten werden. Wenn es nach Unisex-Kalkulation für das andere Geschlecht zu einer Vergünstigung käme, dann darf dieser Tarif grundsätzlich nicht angeboten werden. Ausnahme: Die Bafin hat für diesen Tarif eine Sondererlaubnis erteilt. Im Grundsatz gelte, so Kleinlein gegenüber biallo.de: "Es gibt derzeit kein nationales Recht, das es erlaubt, Unisex-Tarife zu starten."

Können ab dem 21.12.2012 auch noch die alten Tarife angeboten werden?

Hier gibt es unterschiedliche Ansichten: Die Versicherungswirtschaft räumt zwar ein, dass das Gesetz sich verzögern werde. Dies bedeute aber nicht, dass die neuen Unisex-Tarife jetzt auf Eis gelegt seien. Vielmehr dürften Versicherer auch nach dem 21.12. keine Tarife mehr anbieten, die für die Geschlechter unterschiedliche Tarife anböten, so die Meinung des Versicherungsverbandes GDV.

Der Bund der Versicherten sagt dagegen, dass nach deutschem Aufsichtsrecht bis auf Weiteres erlaubt sei, auch weiterhin die alten Tarife zu verkaufen. Unter Umständen könnte es dann möglich sein, mit dem Hinweis auf europäisches Recht nach Abschluss des Vertrags auf günstigere Konditionen zu klagen. Denn es könnte ein Verstoß gegen europäisches Recht vorliegen. Ob und wie das möglich ist, kann jedoch nur im Einzelfall geklärt werden.

Gibt es Unternehmen, die auch nach dem 21.12.2012 noch die alten Tarife anbieten werden?
Der GDV hat angekündigt, dass das nicht der Fall sein würde. Er hat das jedoch nicht zu bestimmen und äußert damit nur eine Vermutung. Wir gehen davon aus, dass einige Unternehmen auch nach dem 21.12.2012 in Einzelfällen die alten Bisex-Tarife anbieten werden, auch wenn die Werbekampagnen dann etwas anderes sagen.

Gibt es Unternehmen, die nach dem 21.12.2012 die neuen Unisex-Tarife anbieten?

Vermutlich trifft das auf die meisten zu. Der Versicherungsverband GDV hat dies zumindest angekündigt. Es bleibt dann zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörde Bafin in den fraglichen Fällen die Erlaubnis dazu erteilt, wenn der Tarif im Einzelfall nach bisheriger Regelung nicht hätte verkauft werden dürfen.

Quelle: geldsparen.de
 
AW: Unisex-Versicherungen Regeln auf Eis - was bedeutet das?

Der Artikel ist falsch.

Unisex wurde nicht gestoppt, sondern der Bundesrat hat wegen einer VAG Änderung den Gesetzesentwurf gestoppt. Nicht aber wegen Unisex.
 
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