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Handy - Navigation UK: Behörden legen SMS-Spammer das Handwerk

Die britische Polizei ist auf Betreiben der Datenschutzbehörde gegen einen SMS-Spammer vorgegangen. In Manchester durchsuchten Ermittler die Büros eines Unternehmens und beschlagnahmten das dort vorgefundene IT-Equipment, teilte das Information Commissioners Office mit

Die Aktion wurde durch eine Gesetzesänderung im vergangenen Jahr möglich. Dabei wurden der Datenschutzbehörde erweiterte Befugnisse im Kampf gegen Spammer eingeräumt, nach dem der Versand unerwünschter Werbenachrichten immer größere Dimensionen annahm. Sie kann jetzt in solchen Fällen direkt bei den Mobilfunkbetreibern Informationen über die Identität eines Anschlussinhabers einholen und Durchsuchungsbeschlüsse beantragen.

Im aktuellen Fall traf es einen Spammer, der Verbraucher mit tausenden Werbenachrichten auf die Nerven ging. Dabei folgte die Vermarktung der Werbeplätze einem abgestuften Verfahren. Der Versand von Werbung an komplett neue Telefonnummern ließ sich der Spammer mit 1,20 bis 1,80 Euro vergüten. Angesichts dessen, dass die Handynutzer nach und nach immer besser durchschauen, wenn eine SMS lediglich Spam ist, fielen die Preise anschließend auf niedrigere Werte.

Das Vorgehen bei der Werbung via SMS ist dabei deutlich perfider als bei der Verbreitung via E-Mail. Die Nutzer haben hier nämlich nicht nur mit unerwünschten Mitteilungen zu kämpfen, die das Postfach zumüllen. Stattdessen wird versucht, sie zu einer Reaktion - also einer Antwort-SMS oder einem Anruf zu bewegen. Da die Absender meist teure Premium-Nummern sind, entsteht so ein unmittelbarer finanzieller Schaden für die Betroffenen.

Bereits im letzten Dezember ließ die Datenschutzbehörde einen SMS-Spammer auffliegen. Im Zuge dieser Aktion wurden rund 20.000 SIM-Karten stillgelegt. Um ihre Identität zu verschleiern, greifen die Täter in der Regel auf unregistrierte Prepaid-Karten zurück. Letztlich können sie sich aber nicht gänzlich anonym bewegen. Spätestens die Geldflüsse aus den hinzugeschalteten Premium-Diensten können in der Regel nachvollzogen werden.

Quelle: WinFuture
 
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