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PC & Internet The Hurt Locker - 5.000 BitTorrent-User werden ermittelt


Die Kanzlei Dunlap hat die erste Klageschrift gegen 5.000 BitTorrent-Nutzer eingereicht, die den Kinofilm "The Hurt Locker" verbreitet haben sollen. Als Schadensersatz fordern die Kläger 1.500 US-Dollar (ca. 1.200 Euro).

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Der Rechteinhaber "Voltage Pictures LLC" macht Ernst. Vor rund drei Wochen hatte man angekündigt, gegen BitTorrent-Nutzer vorzugehen, die den Kinofilm "The Hurt Locker" illegal verbreiteten. In Zusammenarbeit mit der U.S. Copyright Group sowie der Kanzlei Dunlap hat man diese Drohung nun wahr gemacht. Am 21. Mai hat man vor dem U.S. District Court for the District of Columbia eine entsprechende Klageschrift eingereicht.

Die Liste der Beklagten umfasst bisher 5.000 Personen. Deren Identität ist noch nicht bekannt. Im Zuge der Klage werden die Provider jedoch zur Offenlegung der Klarnamen hinter den bekannten IP-Adressen aufgefordert. Ob hierbei alle den Aufforderungen nachkommen, läst sich noch nicht abschätzen. Erst vor wenigen Tagen hatte der Internet Service Provider Time Warner Cable auf sich aufmerksam gemacht. Dieser hatte gegenüber der U.S. Copyright Group erklärt, dass man lediglich 28 Auskunftsersuchen pro Monat behandeln könnte.

Sobald die Klarnamen ausgehändigt wurden, dürfte die Kanzlei mit ihren Abmahnschreiben beginnen. Wie viel exakt gefordert wird, ist nicht klar. Aus vorhergehenden Gerichtsdokumenten geht jedoch hervor, dass es rund 1.500 US-Dollar (ca. 1.200 Euro) sein werden. Diesen Betrag soll jeder abgemahnte BitTorrent-Nutzer begleichen, um einem kostspieligen Prozess aus dem Weg zu gehen.

Vergleichbar dem deutschen Abmahnschema werden sich die Beträge dort wohl ebenfalls erhöhen, sollte man auf die Schreiben nicht reagieren. Der markanteste Unterschied dürfte jedoch in der gerichtlichen Klärung der Ansprüche liegen. In den USA wurden bereits einige Prozesse gegen Filesharer gewonnen. Dabei wurden den klagenden Urhebern stets absurd hohe Schadensersatzsummen zugesprochen.

Das Kostenrisiko einer Klage ist in den USA weit umfangreicher, als hierzulande. Ein Prozess wäre dort ein wahres Spiel mit dem Feuer. Sollte man unterliegen, droht - neben den Anwalts- und Gerichtskosten - mindestens ein Schadensersatz von 750 US-Dollar. Dieser mag auf den ersten Blick um die Hälfte geringer sein, als die Forderungen der Abmahnung. Mit Anwalts- und Gerichtskosten wird es jedoch schnell zu einem Nullsummenspiel. Abgesehen von der Tatsache, dass 750 US-Dollar die Untergrenze darstellen. Die Höchstgrenze liegt bei 150.000 US-Dollar.

Durch diese zusätzliche Gefahr in Verbindung mit den bekannten Filesharing-Prozessen in den USA ist es am wahrscheinlichsten, dass die Mehrheit der Betroffenen unverzüglich bezahlt.

Quelle: Gulli
 
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