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Off Topic Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen

Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen

Im Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material ist die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger hielten heute ihre Abschlussplädoyers. Seitens der Anklage wurde dabei eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 6.000 Euro.

In dem Plädoyer wurde ausgeführt, dass Tauss sich das Material aus privaten Gründen beschafft habe. Dem steht die Aussage des Angeklagten gegenüber, wonach er als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion selbst Recherchen in dem Milieu anstellte und ausschließlich deshalb entsprechende Bilder besaß.

Letztere Aussage wird beispielsweise durch Aussagen der zuständigen Ermittler gestützt, wonach die geringe Menge der verbotenen Inhalte, die bei Tauss gefunden wurden, "szeneuntypisch" ist. Zwei Zeugen, mit der die Verteidigung das Bild weiter untermauern wollte, ließ das Gericht aber nicht zu. Es bestehe kein Sachzusammenhang, hieß es.

Quelle: winfuture
 
AW: Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen

Jörg Tauss geht gegen Verurteilung in Berufung

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss will seine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornographie in einem Revisionsverfahren anfechten.

Das teilte der Anwalt von Tauss, Michael Rosenthal, heute gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit. In höherer Instanz soll nun neu darüber geurteilt werden, ob der Abgeordnete in seiner Funktion als Medienexperte, der sich unter anderem mit dem Thema Kinderpornographie im Internet beschäftigt, berechtigt war, solches Material zu besitzen.
In erster Instanz hatte der zuständige Richter entschieden, dass Tauss nicht jenen Berufsgruppen angehört, denen der Umgang mit solchem Material aus beruflichen Interessen zugestanden wird und deshalb straffrei bleibt. Dies warf bei Prozessbeobachtern die Frage auf, warum beispielsweise Journalisten als Ausnahme gelten, nicht aber Abgeordnete, die im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit mit dem Thema befasst sind.

Im aktuellen Urteil führte der Richter allerdings auch aus, dass Tauss seiner Ansicht nach nicht wirklich dazu angehalten war, eigenständige Ermittlungen anzustellen, da das BKA ausreichend Informationen geliefert habe. Die Nachforschungen seien daher eher im eigenen Interesse erfolgt.

Dem steht allerdings entgegen, dass seitens des BKA teils veraltete, teils auch falsche Informationen an die Abgeordneten weitergegeben wurden. Dies könnte ein engagiertes Mitglied des Bundestages durchaus bewegen, auf eigene Faust aktiv zu werden. Ein sexuelles Interesse Tauss' an dem Material hatte das Gericht ausgeschlossen.

Quelle: winfuture
 
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