Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet streaming25.com: Neuer Nachfolger von kino.to online

Unter der Adresse streaming25.com ging kürzlich ein weiterer Nachfolger des Streaming-Portals kino.to ans Netz. Gerüchte besagen, dass hinter dem Projekt einige der früheren Uploader des letzten Sommer von der Polizei geschlossenen Filmportals stecken. Bislang befindet sich die Webseite noch in der Testphase; sie ist aber bereits in vollem Umfang funktionstüchtig.

Das dürfte der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) überhaupt nicht gefallen: Wenige Tage nach der letzten Verurteilung der kino.to-Macher geht mit streaming25.com ein weiterer Klon online, der sich mit seinem Filmangebot sowohl an das deutschsprachige als auch an das englischsprachige Publikum wendet. Primär werden dort Mitschnitte aktueller Kinofilme und unzähliger Fernsehserien angeboten. Der Aufbau des Portals erinnert stark an die Mutter aller Streaming-Seiten. Die Betreiber der neuen Webseite arbeiten allerdings eng mit vielen verschiedenen Filehostern zusammen, zwischen denen man auswählen kann. Die Mitschnitte von
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
waren bei unseren Testläufen alle nicht verfügbar.

Dafür wollte uns der Filehoster unter einer aktuellen Version von Safari, Google Chrome und Firefox jeweils einen "DivX Web-Player und AC3 Decoder" zum Download anbieten, was wir ablehnten. Da aber pro Film zumeist sechs bis acht verschiedene Streaming-Hoster zur Wahl stehen, kann man sich jeden in der Datenbank eingetragenen Film anschauen. Das Angebot an Filmen ist trotz der noch immer laufenden Beta-Phase umfangreich, ansonsten stehen den Fans von Original-Dialogen unter der Endung /en/ die englischsprachigen Fassungen zahlreicher Filme zur Verfügung. Auf das Angebot von pornographischen Werken hat man glücklicherweise komplett verzichtet.

Wir stellten bereits im Januar dieses Jahres gemeinsam mit dem
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, dass die Nutzung von Streaming-Portalen zwar illegal aber bislang nicht strafbar ist. Bisher wurde noch niemand vor Gericht wegen des Konsums von Streams oder
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Auch gilt es unter Juristen als strittig, ob der Empfang der Streams überhaupt bestraft werden kann. Selbst wenn dies so wäre, müssten die Ermittlungsbehörden feststellen und auch beweisen, wer innerhalb des Haushaltes die Streams empfangen hat. Das ist aber im Gegensatz zu heruntergeladenen Dateien bei diesem flüchtigen Medium unmöglich.

Somit ist das von der GVU und manchen Internet-Portalen gestreute Gerücht der Strafbarkeit hinfällig. Man sollte dabei auch bedenken, dass die Internet-Anbieter die Zuordnung der Leitungsinhaber zu den IP-Adressen nur begrenzt lange anbieten. Wenn der Staatsanwaltschaft aufgrund von Unwissenheit unseriöser Anbieter massenweise IP-Adressen von Streaming-Portalen bekannt werden sollten, können diese die Anschlussinhaber nur innerhalb weniger Tage feststellen.

Danach ist der Internet-Anbieter nicht mehr zur Herausgabe der Identität des Benutzers der IP-Adresse verpflichtet und in der Lage. Zivilrechtlich können im Gegensatz zu P2P-Abmahnungen aufgrund des fehlenden Angebots urheberrechtlich geschützter Werke keine hohen Kostennoten ausgestellt werden. Gegenstand der Abmahnung wäre lediglich der Gegenwert eines Original-Mediums (DVD oder Blu-Ray Disc) oder einer Kinokarte. Wegen der fehlenden Aussicht auf hohe Umsätze werden die meisten Abmahnkanzleien dankend ablehnen, derartige Fälle für Klienten zu übernehmen.

Wie dem auch sei: Ob man der Filmwirtschaft und allen dort tätigen Mitarbeitern den Eintrittspreis zum Lichtspielhaus dauerhaft verweigern und somit die Grundlage ihres Lebensunterhaltes verwehren sollte, nur weil es nicht bestraft wird, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Das muss jeder Zuschauer mit seinem Gewissen selbst ausmachen. Leider steht auch unzweifelbar fest: Gäbe es keinen Bedarf an derartigen Portalen, so würde es sich nicht finanziell lohnen, ständig neue Klone von kino.to aufzuziehen. Das aber ist ein Argument, welches leider kein Vertreter der Filmwirtschaft hören oder öffentlich darauf eingehen möchte.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen Inhalt sichtbar zu machen!
Quelle: gulli


[h=2][/h]
 
AW: streaming25.com: Neuer Nachfolger von kino.to online

Hallo,
beim mir will die Seite sich nicht öffnen, habe es mit Firefox und I Explorer probiert kommt die Meldung

"Die Datei oder die Seite, die du aufgerufen hast, kann der Server leider nicht finden."

was ist da los??

ciao
gigi66
 
AW: streaming25.com: Neuer Nachfolger von kino.to online

Auch bei mir dass selbige, nix aber auch gar nix.....
 
AW: streaming25.com: Neuer Nachfolger von kino.to online

Vor kurzen startete die Plattform Streaming25.com als Alternative zu Kinox.to, Gerüchte besagen, dass hinter dem Projekt einige der früheren Uploader des letzten Sommer von der Polizei geschlossenen Filmportals stecken. Andere Zungen meinen es sei ein Bekannter in der Szene dem dieses Projekt gehört.
Kurz nach dem Start des Portals hatte diese bereits mit starken DDoS Attacken zu kämpfen und verschwanden von der Bildfläche.

Nun ist das Portal wieder Online!


Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Quelle: Scenepirat
 
Zurück
Oben