Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Sozialgericht entscheidet über Elterngeld

TV Pirat

Elite Lord
Registriert
3. März 2008
Beiträge
3.138
Reaktionspunkte
3.493
Punkte
373
Ort
Tief im Westen
05.04.2012

Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel befasst sich heute mit der Berechnung des Elterngeldes. Das Gericht entscheidet darüber, ob steuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Nachtschichten bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden müssen.

Das Land Hessen wehrt sich gegen ein Urteil des Landessozialgerichts, das die Miteinbeziehung der Zuschläge als rechtens anerkannt hatte.

Ein Mann hatte für seine 2007 geborenen Drillinge Elterngeld beantragt. Zugesprochen wurde ihm jedoch nur eine Summe, in der seine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt worden waren. Dagegen wehrte er sich erfolgreich vor dem Sozialgericht Marburg und dem Landessozialgericht. Das Land Hessen allerdings ist anderer Meinung: Steuerfreie Einnahmen seien steuerrechtlich keine Einkünfte und damit bei der Elterngeld-Berechnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

In einem anderen Fall aus Niedersachsen war die Klage einer Krankenschwester vor den erst- und zweitinstanzlichen Sozialgerichten erfolglos geblieben.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!

Quelle: internetcologne.de
 
Es hat den Anschein, als würde die Politik bzw. die Gesetze nur noch von den Gerichten gemacht. Es gibt ja kaum noch einen Gesetzentwurf der nicht durch alle gerichtlichen Instanzen getrieben wird.
Außer natürlich alles was mit den Rettungsschirmen zusammenhängt.
 
Zurück
Oben