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Spielekonsolen Sony mahnt für Einfuhr von PS3-Hacker-Sticks ab

Sony mahnt für Einfuhr von PS3-Hacker-Sticks ab

Der Elektronikkonzern Sony mahnt deutsche Konsumenten ab, wenn sie sich einen Hacker-USB-Stick im Ausland bestellen, mit dem sich der Kopierschutzsystem der Spielkonsole Playstation3 bei älteren Firmware-Versionen aushebeln lässt. Der Zoll sei auf Warensendungen aus Hongkong aufmerksam geworden, nach deren Öffnung Sticks mit der Bezeichnung "PS3 Break" zum Vorschein kamen, berichtete der Branchendienst "Heise.de" am Freitagabend. Die Grenzschützer hielten die Hardware zunächst zurück, weil in Deutschland nach Paragraph 95a Urheberrechtsgesetz unter anderem die Einfuhr von Geräten verboten ist, die dazu geeignet sind, einen Kopierschutz zu umgehen.

Sonys Anwälte verlangen den Angaben zufolge von den Bestellern nun, einer Vernichtung der Sticks zuzustimmen und sämtliche Ansprüche auf Herausgabe der beim Zoll festhängenden Ware an Sony Computer Entertainment Europa abzutreten.

Außerdem wird den Ertappten auferlegt, sich mit einer Unterlassungserklärung dazu zu verpflichten, künftig keine Gerätschaften einzuführen oder zu verwenden, die eine Umgehung des Kopierschutzes der PS3 ermöglichen oder erleichtern. Wenn doch, droht eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.100 Euro. Sony will bei Unterzeichnung vermeintlich großzügig auf eine sonst übliche Strafzahlung verzichten.

Ob die Rechtslage tatsächlich für den Konzern spricht, wie "Heise" suggeriert, ist allerdings offen. So schreibt beispielsweise User Snimpy im "Heise"-Forum: "Das Einfuhrverbot hat mit Sony viel zu tun wie eine Kuh mit der Eierproduktion. Das ganze verhält sich in etwa so, als würde mich Aral zwingen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weil ich erwischt wurde, wie ich Sprit über die Grenze schmuggle. Das Einfuhrverbot kennt nämlich keinen Geschädigten, es ist allgemein gehalten. Da es keine Produktfälschung ist, darf der Zoll auch keine Daten an Sony weitergeben, und Sony ist kein Rechtsvollstrecker".

User Philip Börker pflichtet dem bei: "Es mag ja sein, dass §95a UrhG die Einfuhr von Mitteln zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen verbietet, warum aber sollte Sony eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern dürfen? Schließlich wurde durch die Einfuhr ja nicht in Sonys Rechte eingegriffen, auch wenn das Mittel auf die PS3 maßgeschneidert ist. §95a UrhG ist einfach nur ein gesetzliches Verbot, kein dem Rechteinhaber zustehende Verbietungsrecht wie bei der Vervielfältigung eines Werkes. Ich kenne mich im Urheberrecht wahrlich nicht besonders gut aus, aber ich habe doch starke Zweifel, dass Sony überhaupt die Abgabe einer Unterlassungserklärung erzwingen könnte. Eventuell hat man bei Sony dieselben Zweifel und ist deshalb hinsichtlich der Anwaltskosten so großzügig. Ist die Unterlassungserklärung aber erst einmal unterschrieben, ist sie auch wirksam. Wer noch einmal erwischt wird, muss dann die Vertragsstrafe zahlen."

Mit den PS3-Hacker-Sticks lassen sich raubkopierte Titel in der Playstation3 abspielen - Sony befürchtet einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust, sollte sich die Hardware auch im starken deutschen Markt verbreiten.

Quelle: sat+kabel
 
AW: Sony mahnt für Einfuhr von PS3-Hacker-Sticks ab

Selbst schuld wer das aus china bestellt . Die gibt es auch in spanien ohne ZOLL :).
 
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