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SoliZuschlag ist verfassungswidrig

Bastisdad

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Kippt diese Richterin den Soli?

Georgia Gascard vom Finanzgericht in Hannover macht Millionen Steuerzahlern Hoffnung - Jetzt muss das Verfassungsgericht entscheiden

Sie heißt Georgia Gascard und leitet den 7. Senat des niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover. Seit heute ist sie Deutschlands berühmteste Richterin.

Ihr Urteil könnte den Bund Milliarden kosten: Denn Richterin Gascard hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig!


Das Gericht entschied am Mittwoch in Hannover, eine Klage gegen den „Soli“ dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Der Zuschlag zur Einkommenssteuer ist nach Einschätzung des Gerichts verfassungswidrig, weil er über einen zu langen Zeitraum als Ergänzungsabgabe erhoben wurde.

Bekommen jetzt alle Steuerzahler ihr Geld zurück?

Die Begründung des Gerichts lässt Millionen Steuerzahler hoffen.
Georgia Gascard, stellte unter Hinweis auf die Kosten der deutschen Einheit fest: „Es handelt sich nicht um einen vorübergehenden, sondern langfristigen Bedarf, der - jedenfalls aus der Sicht des Steuerjahres 2007 - zulässigerweise nicht durch Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.“

Sollten die Karlsruher Richter der Klage stattgeben, drohendem Staat jährliche Ausfälle von mehr als zehn Milliarden Euro sowie die Rückzahlung des Soli für mehrere Jahre.

Das Urteil ist ein Etappensieg für den Bund der Steuerzahler (BdSt):

„Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird“, sagt BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke.

Heißt im Klartext: Die Bundesregierung muss reagieren. Schon seit einiger Zeit fordern Politiker die Abschaffung des Soli – ein Schritt in diese Richtung wurde heute gemacht.

Eine Entwicklung, die den deutschen Steuerzahler freuen dürfte. Eine Abschaffung des Soli bedeutet eine Entlastung des eigenen Portemonnaies. „Das wäre die schnellste und effektivste Steuerentlastung, die man durchführen kann, denn schließlich werden durch den Solidaritätszuschlag 13 Milliarden Euro pro Jahr eingenommen“, so der Bundesgeschäftsführer des Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel.

Und die Gedanken gehen noch weiter: Wird der Soli für verfassungswidrig erklärt, müssten die Steuerzahler zuviel gezählte Zuschläge eigentlich zurück bekommen. Wunschdenken, urteilt Holznagel.

„Ich denke nicht, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil kommen wird, in dem rückwirkend die Zahlungen infrage gestellt werden. Das wäre utopisch und das streben wir auch gar nicht an“, sagte Holznagel.

Es gehe darum, dass eine solche Ergänzungsabgabe nicht auf Dauer erhoben werden kann. Und dass der Gesetzgeber nicht willkürlich den Solidaritätszuschlag erheben könne, wie er es mag.

WER HAT GEKLAGT?
Der Kläger vor dem Finanzgericht Niedersachsen hatte sich gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007 gewendet. Der Mann musste damals rund 1000 Euro Soli-Zuschlag zahlen und will mit der Klage die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.

Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren.

Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein – diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der „Soli“ bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.

UND WAS SAGT DAS FINANZMINISTERIUM?
Noch ist man in Berlin demonstrativ gelassen. Das Bundesfinanzministerium geht nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt.
„Damit rechnen wir nicht“, sagte ein Sprecher
 
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