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Sky Laberthread

Ich weiß - das ist jetzt eigentlich ein anderer Thread - aber ist nicht zu erwarten dass noch ein anderer EMM kommt? (der den ich gepostet habe kam nun 3x seit gestern Abend)...

Edit: Habe also nun die Entis erfolgreich verlängert (Tiers bis 10.3) ... werde daher am Vertrag nichts mehr ändern - auch wenn ich´s um ein paar Euro vielleicht billiger bekommen hätte. Aber immerhin ungepairt...
 
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Sky Hardwarezwang

Wenn man eine (SAT/Kabel) Leitung besitzt, also nur einen Receiver anschließen kann, dort bisher einen Receiver mit dem man zulässigerweise z. B. jeden Tag die Nachrichten aufzeichnet, diese dann regelmäßig für seine private Sammlung dort wegkopiert und archiviert, sich entschließt Sky zu abnonieren fangen die Probleme an.
Mit dem Receiverpaket von Sky wird man Sendungen auch aufzeichnen können. Aber wie bekomme ich dann z. B. die Nachrichten von dieser Festplatte weg zum archivieren?
Die Sky Hardware beschneidet mich dann in diesen rechtlichen Möglichkeiten, die ich vorher mit meiner Technik hatte.

Ein guter Anwalt, eine große Lobby und genügend Druck könnte ein Gericht dazu bewegen, Sky dieses Verhalten zu untersagen und zumindest dann diese Technik, die sie rausgeben so zu modifizieren, dass man die legalen Aufnahmen wie z. B. die Nachrichten für die Nachwelt archivieren kann.
Solange Sky technisch das nicht umsetzen kann, dürfte das Pairing als rechtlich unzulässig angesehen werden.
Wie gesagt, ein fähiger Anwalt könnte das durchsetzen.
 
Das wird nix. (Daran ist unser selbsternannter "Foren-Anwalt" leider auch gescheitert.....) Du hast zwar das Recht zur Privatkopie, aber nur dort, wo sie auch möglich ist. Dort wo es durch Kopierbeschränkungen verhindert wird, gibt es keine Pflicht, Dir diese Kopien zur freien Verwendung zur ermöglichen.
 
Das ist aber die technische Differenzierung. Mit einer Anschlussmöglichkeit einer Leitung, an der ich nur EIN Empfangsgerät anschließen kann, müsste ich, wenn ich mich für Sky entscheide, deren Receiver anschließen. Damit fällt meine bisher rechtlich saubere Möglichkeit weg, die Aufnahmen der täglichen Nachrichten gelegentlich zu archivieren, die der Receiver aufgezeichnet hat.
Zwar könnte der Skyreceiver auch aufzeichnen, aber ich kann die Aufnahmen nicht entnehmen und archivieren.
Wo hat der Skyreceiver die Möglichkeit meine Aufnahmen, die ich archivieren darf auch zu entnehmen? An diese Daten komme ich nicht dran. Irgendwann ist die Festplatte voll und ich verliere Daten.

Zumindest müsste Sky dann einen Receiver herausgeben, der mit dem Sky+ Modul betrieben wird, mit dem ich meine Aufnahmen machen kann und der mir die Möglichkeiten bietet, meine Aufnahmen von öffentlichen Sendern, wie eben die Nachrichten der ÖR-Programme zu archivieren. Solche Technik würde Sky eine Menge Geld kosten.

Ich glaube da ist viel Potential für einen sehr harten Rechtsstreit. Die Richter müssen das nur haarklein verstehen und sich am besten selbst in diesen Fällen zu Hause sitzen sehen.
 
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Aber genau durch diese Sky Restriktionen werde ich der Rechte beraubt, die Aufnahmen der ÖR zu archivieren. Wenn ich den SKY Receiver einsetzen MUSS, kann ich diese Aufnahmen der ÖR nicht mehr archivieren. Ich glaube nicht, dass Sky durch EU Recht gedeckt solche Rechtseingriffe vornehmen DARF. Sie machen es einfach.

Man muss den Richtersenat notfalls plastisch vor Augen führen, dass da keine Chance mehr besteht die legal gemachten Aufnahmen, z. B. der Nachrichten (Tagesschau) für die Nachwelt auf eine andere Festplatte oder DVD/Bluray zu archivieren.

Von Skyaufnahmen will ich weder eine Aufnahme, noch ein Archiv. Aber die Funktionen, die ich rechtlich mit meiner eigenen Technik habe, die darf Sky nicht mit deren Technik derart beschneiden.
 
@Teoha erzählt immer gern sehr viel, auch wenn er weiß, dass es nicht stimmt.
Wie in meiner Signatur zu sehen, gibt es bereits mehrere Urteile gegen das Pairing. siehe auch hier: #1
Der Verbraucherschutz Österreich ergreift auch aktuell Schritte gegen Leihgeräte-Zwang. Viele User konnten bereits die Nutzung des eigenen Receivers bis Laufzeitende (2018) durchsetzen (eigentlich bis 2017, doch Sky hat seinerseits überraschend nicht gekündigt, so dass sich der Vertrag mit eigenem Receiver automatisch jetzt bis 2018 verlängerte!). Pairing2 haben wir so in D verhindert.
Dein Argument ist zutreffend. Der Zwang zum Leihgerät ist zumindest ein wesentliche Vertragsänderung, weil ich den Tatort nicht mehr archivieren kann, andere Pay-TV nicht mehr nutzen, kein HbbTV, kein Radiobetrieb ohne Display, meine eigene Festplatte ausgesperrt wird und Sky viel Geld fordert für Sky-Festplatte, und weil man für Sky-Gerate in unbekannter Höhe haftet.
Übrigens müsste Sky nur softwaremäßig einen sogenannten "Free-Port" zulassen, also den Anschluss einer eigenen Festplatte per USB für alle Inhalte von Free-TV. Würde die Sky-Festplatte entlasten, Hollywood wegen Kopierschutz nicht betreffen und etwas mehr Zufriedenheit erlauben, aber ohne jeden Grund werden die vom Sender ARD/Pro7/ORF erlaubten Aufnahmen verhindert.
Daher ist der Zwang zum Leihgerät eine wesentliche Vertragsänderung, die bei Vertragsschluss nirgendwo vereinbart war (Leihgeräte freiwillige Option, jederzeit eigentlich nach AGB Rückgabe und Nutzung eigenes Gerät möglich). Solch einseitige Vertragsänderung ist unzulässig. (Ein durchschnittlicher Anwalt wird wegen des kleinen Streitwerts nicht alle Aspekte selbst erarbeiten, also Urteile, Dokumente gern bei mir einfordern...)

Argument Sky: Man kann seinen eigenen CI+fähigen Receiver weiter nutzen und Sky-Modul darin betreiben, dann weiterhin ARD archivieren. Doch ist das Sky-Modul nicht kostenlos und außerdem kann ich dann Sky und Pro7HD/ORF mit Sky-Modul überhaupt nicht aufnehmen, das ist auch wiederum unzulässige Beschränkung. Und nicht jeder hat Receiver mit CI+ rumstehen..,
 
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Besser als zum x-ten mal das gleiche zu schreiben, bis zur nächsten Sperre.......und einen allgemeingültigen (nur darum ging es) Erfolg gegen Pairing hast du definitiv NICHT erzielt, auch wenn Du dir gerne den Siegerkranz umlegst.

Aber anstatt mal Größe zu zeigen und den beiden irregeleiteten Foristen hier mal zu erklären warum sie hinsichtlich Privatkopie auf dem falschen Dampfer sind, immer nur die ewige Geschwurbel......
 
Urheberrechtsgesetz erlaubt Aufnahme von TV-Signalen. ARD erlaubt es und Pro7 erlaubt es.
Sky-AGB sehen keine Pflicht als Leihreceiver vor. Wer freiwillig den Leihreceiver bucht und merkt, damit kann man nichts aufnehmen, der kann sich nicht beklagen, aber er kann dann nach Vertrag und AGB den Leihreceiver zurücksenden und einen anderen Receiver nutzen, der eigene Festplatte zulässt.
Sky hat ja keine Regeln in den AGB, welche Geräte zugelassen sind. Auch zur teuren Sky-festplatte darf Sky nicht zwingen.

Sky-AGB erlauben keinen Betrieb eines parallelen zweiten Receivers. Daher darf dann das Monopol-Gerät auch nicht in das Recht des Kunden bezüglich Aufnahme von ARD ohne sachlichen Grund eingreifen. Nach Rundfunkstaatsvertrag muss der Receiver einer Plattform alle freien Angebote über selben Vertriebsweg diskriminierungsfrei darstellen/durchlassen.
Aufnahmen von Free-TV zu unterbinden über USB-Port ohne Grund (damit man teure Sky-festplatte für ARD-Aufnahmen buchen muss) ist als Zwang entgegen AGB rechtswidrig.
Wer zu einem Gerät zwingt und andere verhindert, der muss auch Gerät anbieten, das nicht gewohnte Rechte der Kunden begrenzt.

Und immer mehr Kunden haben gegen Pairing obsiegt, wer meinen Tipps folgt zumindest.
Leihgeräte nie akzeptieren, zurücksenden, Sky verklagen. Bisher knickt sky immer ein.
Pairing 2 ist tot. Normales Pairing individuell ist schon AGB 1.4.4 entschärft. Sky muss erst den Kunden nach seiner Hardware fragen, auch mal lesen. Und Verbraucherschutz will Sky jetzt abmahnen (Österreich).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das alles ja sooo eindeutig und offensichtlich ist, warum hast Du Staranwalt dann noch nicht gegen diese Einschränkung des Rechts auf Privatkopie geklagt ?
Oder auch niemand sonst ? Ist ja nichts neues, sondern seit vielen Jahren so.

Ich kann es dir sagen: Weil es nicht stimmt. Sky muss die exportfähige Privatkopie der freien Sender nicht ermöglichen (!!). Und solange das nicht gerichtlich widerlegt ist,
werde ich das Gerede von MB weiterhin als substanzlos bezeichnen.
 
Wer soll klagen? Verbraucherschutz? Die rollen gerade an.
Ich soll klagen? Ich nutze doch gar kein Sky-Gerät :)
Mehrere Klagen gegen Pairng laufen, erste positive Urteile liegen vor. Da ist dies alles dargelegt und war Teil des Urteils gegen Leihgeräte-Zwang. Sky-Rechtsabteilung sagt selbst: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde ein eigenes zugelassenes Gerät nutzt." Frage, ist der HD 1000 solch ein eigenes zugelassenes Gerät? Das wird derzeit gerichtlich weiterhin geprüft, in ersten Urteilen lautete das Urteil: Ja, der HD 1000 ist solch zugelassenes Gerät, zumindest im laufenden Vertrag mit HD 1000.
Gilt so auch für die neuen Verträge ohne Leihgerät aktuell.
Sky bestritt lediglich als Verteidigung, dass der Kunde dieses Gerät tatsächlich besitzt. Dazu Streit um die Beweislast noch anhängig.
 
ich konnte ein neues Sky-Abo ohne Receiver und CI+-Modul buchen, das macht Sky auch nur, weil sie gerade Lust dazu haben?
Was hast du zu der Sache beigetragen, außer nur gegen MB zu schießen?
Genau, nichts und dann bei anderen von substanzlosem Gerede zu schreiben, das ist schon eine Spitzenleistung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja und? Nix lesen?
Deshalb ist Leihgerät unzulässig:
Haftung in unbekannter Höhe, kein weiteres Pay-TV möglich, Drehanlage nicht steuerbar, YUV-Anschluss und Radiobetrieb und HbbTV nicht nutzbar, Zwang zur Sky-Festplatte gegen Gebühr, mit der man ARD/Pro7HD nicht exportieren darf, obwohl die Sender und Gesetz dies erlauben
usw.
Gericht gab Kläger Recht. Mehrfach. Verbraucherschutz sieht es auch so: unbestimmte Klausel, welche Hardware zugelassen ist, wie hoch man haftet, wieso man Leihgerät nutzen muss...
 
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