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Sender stehen im EPG-Streit nicht geschlossen hinter VG Media

Sender stehen im EPG-Streit nicht geschlossen hinter VG Media – Bericht

12.02.2009

In dem seit Monaten andauernden Streit zwischen den Verlagen und der Verwertungsgesellschaft (VG) Media um die Urheberrechte gibt es nach einem Bericht des Branchenblattes „Horizont“ (Ausgabe vom 12. Februar) einige Indizien dafür, dass nicht alle der von ihr vertretenen Sender hinter der Position der VG Media stehen. Es komme der Verdacht auf, dass die Verwertungsgesellschaft in erster Linie für die Interessen der großen TV-Sender eintrete, heißt es. Gegenüber dem „Horizont“ räumten Vertreter anderer Sender „hinter vorgehaltener Hand“ ein, dass es ihnen um eine möglichst hohe Verbreitung ihrer Inhalte gehe und nicht um die minimalen Erlöse, die sich derzeit daraus erlösen ließen.
Zudem gebe es weitere Hinweise dafür, dass noch nicht alle Sender die Rechte an die VG Media übertragen hätten, schreibt das Branchenblatt weiter. Die VG Media habe bei einer Anhörung vor dem Landgericht Köln am 21. Januar nur die Verträge mit Pro Sieben Sat 1 vorgelegt. Den Angaben zufolge wurden diese im Dezember 2008 unterzeichnet, waren jedoch auf Januar 2008 zurückdatiert. Dies sei juristisch einwandfrei, habe jedoch einen negativen Beigeschmack. Aus diesem Grund habe das Landgericht die Gesellschaft aufgefordert, die Wahrnehmungsverträge mit allen anderen Sendern, die von der VG Media vertreten werden, bis zum 19. Februar vorzulegen.
Laut dem „Horizont“-Bericht haben einige VG Media-Mitglieder wie z. B. Tele 5, DMAX und QVC die Urheberrechte an ihren Bild- und Textmaterial nicht an die Gesellschaft abgetreten. Folglich dürften sie auch nicht im Anhang zu dem umstrittenen Tarif zu finden sein, der die von der VG Media vertretenen Sender ausweist. Nach Informationen des Branchenblattes stehe dort jedoch mindestens ein TV-Sender, der die Rechte nicht an die Verwertungsgesellschaft übertragen habe. Dem Bericht zufolge streitet Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, dies ab. Er bestehe darauf, dass „die Sender der VG Media alle Rechte zur Verwendung des Programmbegleitmaterials in marktüblichen EPGS zur Wahrnehmung übertragen haben“.
Des Weiteren müsse die VG Media dem Landgericht darlegen, aus welchen Unterlagen sich ergeben soll, dass sich die fusionsrechtliche Genehmigung der EU-Kommission auch auf die Wahrnehmung der EPG-Rechte erstreckt hat. Hintergrund: Die EU-Genehmigung war zur Gründung der VG Media notwendig. Außerdem verlange das Gericht eine lückenlose „Rechtekette“ zwischen dem Urheber und der VG Media (DM berichtete).


Quelle: infosat
 
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