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Schumi-Manager muss vor Gericht

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Schumi-Manager muss vor Gericht

Der Manager von Formel-1-Fahrer Michael Schumacher, Willi Weber, muss sich wegen des Vorwurfs der Untreue und des betrügerischen Bankrotts vor Gericht verantworten. Das Landgericht Stuttgart gab am Dienstag bekannt, dass eine entsprechende Anklage gegen den 68-jährigen Weber und drei Frauen zugelassen worden sei und das Hauptverfahren eröffnet werde.
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Wann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart beginnt, steht noch nicht fest. Weber war seit Beginn der 1990er Jahre persönlicher Manager von Michael und dessen Bruder Ralf Schumacher und übernahm die lizenzrechtliche Vermarktung der beiden Brüder.
Dies tat er über die PPM Pole Position Marketing mit Sitz in Stuttgart, deren alleiniger Gesellschafter er ab Juni 2000 gewesen sein soll. Weber wird vorgeworfen, am 3. April 2002 beschlossen zu haben, die PPM wirtschaftlich auszuhöhlen, um eine Forderung einer anderen Gesellschaft in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ins Leere laufen zu lassen. Dazu soll er eine neue Gesellschaft gegründet haben, um die lukrativen Geschäfte der PPM über diese abzuwickeln.
Der Anklageschrift zufolge fügten Weber und eine 47-jährige Mitangeklagte der PPM einen Schaden von 1,2 Millionen Euro zu, indem sie mehrere Lizenzverträge aufhoben oder mit der neu gegründeten Gesellschaft einstiegen. Dies soll zur Zahlungsunfähigkeit der PPM und letztlich zu ihrer Auflösung geführt haben. Am 17. Juni 2004 wurde beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Überteuerte Fanartikel?
Zudem wird Weber vorgeworfen, überteuerte Fanartikel durch die PPM GmbH gekauft zu haben. So sollen am 17. Dezember 2003 bei der neu gegründeten Gesellschaft 30 000 Michael-Schumacher-Mützen für insgesamt 208 800 Euro bestellt worden sein. Die Rechnung wurde von der PPM bezahlt, um noch vorhandenes Vermögen auf die neue Gesellschaft zu transferieren. Die Mützen sollen im Gegensatz zu dem bezahlten Preis von sechs Euro pro Stück in Wirklichkeit nur 3,50 Euro wert gewesen sein.
Das Landgericht wird auch zu entscheiden haben, ob der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der PPM zu spät und Bilanzen der Gesellschaft verspätet erstellt wurden.

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