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Satanlage demontierenn

Kick_1

Meister
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Hallo,

Habe seit über 2 Jahren eine kleine selfsat auf dem Fensterbrett ,jetzt will mein Vermieter das ich sie entferne ...kann ich mich da irgendwie wehren?mein Kabelanbieter speist nur wenige HD Sender ein die privaten dann auch noch gepairt einfach zum kotzen.hat jemand schon Erfahrungen gemacht was man eventuell schreiben kann vielleicht. Das man es beruflich braucht oder eine Fremdsprache erlernt?????

Danke
 
AW: Satanlage demontierenn

wenn du deutscher bist und es in deinem haus ein kabelangebot gibt,
dann wird du nix machen können.
bei mir ist genau das gleiche problem gewesen.
meine lösung: ich habe meine schüssel ins zimmer gebaut und lass sie gemütlich durch die scheibe nach draussen gucken und alles ist gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Satanlage demontierenn

durch die Scheibe habe ich doch sicher empfangsprobleme???meine mit der selfsat
 
AW: Satanlage demontierenn

Hast schon mal an eine Tarnung gedacht. Google mal nach Selfsatsticker, da gibt es Aufkleber in Solarpeneloptik. Dein Vermieter kann Dir kaum verbieten, das Du Deinen Strom von der Sonne beziehst.

MfG
 
AW: Satanlage demontierenn

ja habe ich auch schon gesehen...nur wenn auf einmal so ein Solar Panel da steht...die sind doch nicht blöd....
 
AW: Satanlage demontierenn

ich hab bei mir ne 45er technisat digi angebaut.

natürlich mußt du mit einbußen beim empfang rechnen weil das fenster was wegnimmt.
aber ich komme je nach sender auf werte von 8,0 - 10 db.
und probleme hab ich eigentlich nur bei extremwetter. aber dann machen andere schüssel wohl auch schlapp.
nee selfsat von innen hab ich noch nicht getestet.
 
AW: Satanlage demontierenn

ich kann mich noch erinern als mein vermiter nach zirka 2 jahren angefangen hat das ich meine antene abbauen soll , habe ich im gesagt das er 2 jahre die antene geduldet hat , dann mus er sie weiter dulden

es gibts gesetzte in Deutschland , egal ob du ausländer oder Deutsche bist , las euch nicht runterkrigen

sag dem vermiter das du auf ein kompromis gehen wirst , antenne auf dem dach oder irgend wo im garten , und das du die sender über kabel anschlus nicht rein bekomst die du schaust

ich hab jedes jahr wenigstens 2 schreiben bekommen das ich die antenne abbauen soll , sie war 11 jahre dran , auf eine stelle .

PS.
der eintrag in Mitvertrag über sat antenne verbot ist rechtsvidrig und ungültig ( viele vermiter versuchen es aber , und meistens klapt es weil die leute angst haben ) , also last euch nicht veraschen

ich bin vor 6 monaten umgezogen und im neuem mitvetrag steht auch das es verboten ist ne Sat anlage auf dem balkon zu montieren , 3 tage nach schlüsel erhalt war die antene am geländer dran und der vermiter kann mir den pukel runter rutschen ( er weis es und versucht es nicht mal weil ich im ee klar gesagt habe das die antenne da oder auf dem dach hängen bleibt , entscheidung ligt bei im )
kein einziger mensch darf euch zugang zu medien blokiren , egal in welche sprache sie ausgestralt werden
und ich berufe mich nicht auf irgend eine ausländer sender die ich nur über sat bekomme , in meinem ausweis steht auch Deutsch
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Satanlage demontierenn

hier kannst du mal lesen was sache ist:

Satellitenschüssel auf Balkon

Der Mieter darf eine mobile Parabolantenne (Satellitenschüssel) auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass keine unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der Hausfassade entgegen stehen und dass die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet wird, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (307 S 132/02) nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Wie der DMB mitteilte, hatte der Mieter die Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen des Balkongitters mit Gummipuffern ausgestattet.

Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts sei durch diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation der Satellitenschüssel erlaubt.

Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankäme, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt habe oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Zustimmungsklauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führten.

Quelle: pro-wohnen.de

Urteil des BGH - Satellitenschüssel auf dem Balkon einer Mietwohnung

In Berlin wohnte ein Mieter in einer Wohnung, die mit einem Kabel-Anschluss ausgestattet war. Dennoch stellte der Mieter zusätzlich eine Parabolantenne auf den Balkon der Wohnung, installierte sie jedoch nicht fest. Der Vermieter nahm daran Anstoss und klagte gegen den Mieter, damit dieser die Satellitenschüssel von dem Balkon entfernen möge.

Vor dem Amtsgericht Neukölln hatte die Klage keinen Erfolg (Aktz.: 4 C 302/03). Der Vermieter ging vor dem Landgericht Berlin in Berufung. Das entschied gegen die Aufstellung einer Satellitenschüssel auf dem Balkon der Mietwohnung, auch wenn diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Denn der Mietvertrag sehe eine derartige Nutzung des Balkons nicht vor, urteilten die Richter (Aktz.: 64 S 117/04).

Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Grundsatz, dass bei einer mit einem Kabelanschluss ausgerüsteten Mietwohnung die Erlaubnis zum Aufstellen einer Satellitenschüssel versagt werden kann. Doch Mieter hätten auch ein geschütztes Interesse an zusätzlichen Programmen, die per Satellit empfangen werden können. (Und nicht nur das. Auch für Kunden, die das Internet mit DSL per Satellit nutzen möchten, ist dieses Urteil interessant.) Der Vermieter muss also zustimmen, wenn durch die Parabolantenne keine Substanzverletzung, noch eine nennenswerte optische Beeinträchtigung des Mietobjektes verursacht wird. Wenn die Satellitenschüssel also zum Beispiel ohne feste Montage an dem Gebäude in dem hinteren Teil eines sichtgeschützten Balkons auf den Boden gestellt wird, könne der Vermieter dem nichts entgegen setzen, urteilte der Bundesgerichtshof und hob das Urteil des Landgerichts auf. Das muss nun feststellen, ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall tatsächlich gegeben sind.

Quelle: telespiegel.de
 
AW: Satanlage demontierenn

@czutok

nix für ungut, aber wenn man das so liest, kann ich verstehen, das in Deutschland jede Menge erschwingliche Wohnungen fehlen. Ich würde mein Geld, sofern ich welches hätte,
auch nicht in den Wohnungsbau anlegen, bei solch einer radikalen Betrachtungsweise der Mieter. Regeln sind eigentlich da, um sie einzuhalten und nicht um sie mit Füssen zu treten.
 
AW: Satanlage demontierenn

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ich stimme dir zu 100% , blos die regeln die meinsten vermiter stelen sind rechtswidrig und unwirksam

wenn der vermiter ein normale mensch ist mit dem man reden kann , kann man immer ein kompromis finden wo beide seiten zufriden werden

mein Balkon zeigt auf ein spielplatz , also nix mit nennenswerte optische Beeinträchtigung , die antenne ist auch nicht fest am balkon , sondern mit orginalem klemen befestigt
jeder vermiter ist anders und jeder vermiter reagiert anders

der vermiter solte seine grenzen kennen , und ich auch meine , dann wird es auch keine problemme geben

wenn die antenne bei kick seit 2 jahren auf dem Fensterbrett steht , kann der vermiter nicht behaupten das er sie nicht gesehen hat , er hat sie 100% gesehen und geduldet , somit kann er nach 2 jahren nicht verlangen das er sie runter nimt nur weil er eben schlechte laune gehabt hat , sorry , aber so einfach ist es nicht vür den vermiter
 
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