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PC & Internet Rückschlag für Hollywood & Co.: EU-Gerichtshof kassiert P2P-Internet-Filter

Rückschlag für Hollywood, Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften & Co.: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit zwischen Rechteinhabern auf der einen und Internet-Providern auf der anderen Seite am Donnerstag im Sinne der Informationsfreiheit geurteilt.

Das Unionsrecht stehe einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem "Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen",
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. Die Einrichtung eines Filtersystems, das im Interesse der Inhaber von Urheberrechten die elektronische Kommunikation im Netz zeitlich unbegrenzt überwachen würde, zwinge den Online-Anbieter, ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes und allein auf ihre Kosten betriebenes Informatiksystem einzurichten". Weil dies für alle Kunden gelte, sei dies ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, urteiten die Richter. Darin ist das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen geregelt.

Mit anderen Worten: Rechteinhaber dürfen Provider in Zukunft nicht mehr dazu zwingen, missliebige Internet-Dienste für ihre Kunden zu sperren, weil die Kollateralschäden aus Sicht des EuGH viel zu groß sind.

Im konkreten Fall hatte die belgische Urheberrechts-Organisation Sabam gegen den Internet-Anbieter Scarlet geklagt und in der ersten Instanz auch Recht bekommen. Das Tribunal de première instance de Bruxelles verpflichtete den Provider unter Androhung eines Zwangsgelds bereits 2004, Urheberrechtsverletzungen abzustellen. Dazu sollte ein "Peer-to-Peer"-Filter (P2P) eingesetzt werden, der sämtliche versendeten und empfangenen Pakete blockieren sollte.

Scarlet legte in Brüssel im Anschluss an die Verfügung seinerseits Berufung ein und machte geltend, dass die Anordnung nicht unionsrechtskonform sei, weil sie ihr de facto eine allgemeine Pflicht zur Überwachung der Kommunikationen in ihrem Netz auferlege, was mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr1 und den Grundrechten unvereinbar sei. So sah das am Ende dann auch der EuGH.

Der Spruch aus Brüssel ist eine empfindliche Niederlage für die Kreativindustrie, die sich seit langem vehement für eine Filterung und Sperren ausspricht - ohne Rücksicht auf Nachteile, die gesetzestreuen Kunden dabei entstehen. Erst vor kurzem hatte sich unter anderem die deutsche
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(GVU) Link veralten (gelöscht). Auch in diesem Fall müsste der Provider eine Überwachungsinfrastruktur errichten, um Seiten nach Willen der Urheber zu blockieren. Link veralten (gelöscht)

Quelle: Sat+kabel
 
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