luckybyte
Power Elite User
Hi!
Die Resiekosten für ein Vorstellungsgespräch müssen m.E. vom Arbeitgeber erstattet werden.
In der Praxis wierden diese Kosten vom Bewerber nur bei einer Absage gegenüber dem Arbeitgeber gegenüber geltend gemacht.
Dennoch steht einem Hartz4 Empfäner ebenfalls eine Kilometerpausche zu.
1.) Weil man nicht doppelt abkassieren sollte: Ist es legal dann die höheren realen Kosten beim Arbeitgeber geltend zu machen und die Pauschale vom Amt "sausen" zu lassen?!
2.) Falls der Arbeitgeber sich weigern sollte, auch welches Gesetzt kann sich der Bewerber berufen, oder sollte man in dem Fall sofort zum
Anwalt gehen?
3.) Im Falle eines erfolgreichen Vorstellungsgespräches: Lieber die Pauschale in Kauf nehmen oder aber (auch bei einer vereinbarten Probezeit) auf die Erstattung durch den Arbeitgeben beharren?
Lucky
Die Resiekosten für ein Vorstellungsgespräch müssen m.E. vom Arbeitgeber erstattet werden.
In der Praxis wierden diese Kosten vom Bewerber nur bei einer Absage gegenüber dem Arbeitgeber gegenüber geltend gemacht.
Dennoch steht einem Hartz4 Empfäner ebenfalls eine Kilometerpausche zu.
1.) Weil man nicht doppelt abkassieren sollte: Ist es legal dann die höheren realen Kosten beim Arbeitgeber geltend zu machen und die Pauschale vom Amt "sausen" zu lassen?!
2.) Falls der Arbeitgeber sich weigern sollte, auch welches Gesetzt kann sich der Bewerber berufen, oder sollte man in dem Fall sofort zum
Anwalt gehen?
3.) Im Falle eines erfolgreichen Vorstellungsgespräches: Lieber die Pauschale in Kauf nehmen oder aber (auch bei einer vereinbarten Probezeit) auf die Erstattung durch den Arbeitgeben beharren?
Lucky