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PC & Internet Rentnerin ohne Rechner und Router muss Abmahngebühren nicht bezahlen

Eine pflegebedürftige Dame ohne Computer und Router muss nun endgültig keine Abmahngebühren zahlen. Anfangs war sie zur Zahlung der Abmahngebühren verurteilt worden; durch mehrere Instanzen durchgekämpft, landete das Verfahren schlussendlich beim Bundesgerichtshof. Dort zogen die Kläger ihre Revision zurück.

Der pflegebedürftigen Rentnerin war vorgeworfen worden, dass sie angeblich einen Hooligan-Film mit extremer Gewaltdarstellung über eine Tauschbörse illegal im Internet angeboten habe. Im November 2012 wurde sie deswegen zur Zahlung der Abmahngebühren in Höhe von 651,80 Euro verurteilt worden.

Das Kuriose: Die Dame besaß weder einen Computer, noch einen Router, der WLAN für jemand anderen hätte bereitstellen können. Doch diese Umstände interessierten das Amtsgericht München bei der Verurteilung herzlich wenig: Es verurteilte die Dame, weil sie angeblich über ihre IP-Adresse eindeutig als Täterin überführt worden wäre. Das Gegenteil konnte die Frau nicht beweisen. Die Frau besaß noch nicht einmal eine E-Mailadresse.

Die Anwälte der Frau legten daraufhin Berufung ein und klagten sich durch mehrere Instanzen. Das Landgericht München verwarf im März 2013 die Klage. Nicht die Frau müsse Beweise erbringen, sondern die Kläger. Das taten die Rechteinhaber allerdings nicht. Das wollten diese jedoch nicht auf sich sitzen lassen und legten Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Diese Berufung wurde jetzt aber zurückgezogen. Das berichtet der Anwalt der Rentnerin, Christian Solmecke. Er hofft für die Zukunft, dass Gerichte bei ähnlichen Verfahren die Störerhaftung nicht so streng auslegen wie bisher. Bisher war das Prinzip, dass man haften muss, wenn man nicht beweisen kann, warum der eigene Anschluss als derjenige ermittelt wurde, von dem aus Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.

Quelle: gulli
 
AW: Rentnerin ohne Rechner und Router muss Abmahngebühren nicht bezahlen

Die haben nur zurück gezogen da die keinen Präzedenzfall schaffen wollen, wenn nämlich der rechte Verwerter in die beweispflicht genommen werden würde hätten die es nicht mehr so einfach sich Geld zu ergaunern

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