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E-Plus Rechnung erst nach mehreren Jahren: Wann bezahlt werden muss

TV Pirat

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14.08.2012

E-Plus hatte kürzlich Portierungen aus 2010 und 2011 nachberechnet

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teltarif.de hatte vor einigen Tagen darüber berichtet: E-Plus stellt Kunden aktuell Portierungs*gebühren für die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter in den Jahren 2010 und 2011 in Rechnung - also mit deutlicher Verspätung.

Solche Vorgänge gibt es auch in der Telekommunikationsbranche immer wieder: Manchmal vergessen Unternehmen, Gebühren für Dienstleistungen einzufordern. Verbraucher können sich darüber freuen, sagt der Jurist Christian Gollner. Schließlich haben sie zunächst einmal Geld gespart. Gleichzeitig müssen sie sich darauf einstellen, dass die Rechnung mit Verspätung doch noch kommt.

Verjährungsfrist beträgt drei Jahre - aber auf Basis des Kalenderjahres

Grundsätzlich sind solche verspäteten Rechnungen in Ordnung, sagt Gollner: "Der Gesetzgeber hat dafür in der Regel eine Frist von drei Jahren vorgesehen." Dabei gilt die sogenannte Ultimo*verjährung, bei der ab dem Ende des entsprechenden Jahres gerechnet wird. Stammt die Forderung aus dem März 2010, müssen die Gebühren also auch im Dezember 2013 noch bezahlt werden. Theoretisch dürfen die Unternehmen sogar danach noch eine Rechnung schicken. "Der Verbraucher muss die Verjährungsfrist kennen und sich ausdrücklich darauf berufen", erklärt der Verbraucherschützer.
Inkassogebühren nur bei Zahlungsverzug zulässig

Häufig geht es bei solchen Rechnungen um eher kleine Beträge. Ärgerlich werden Nachforderungen vor allem, wenn Unternehmen gleichzeitig Inkassogebühren erheben - was im geschilderten Fall von E-Plus aber nicht geschah. "Die sind dann oft sehr hoch und meistens nicht nachvollziehbar", klagt Gollner. Erlaubt sei das aber nur, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Für Fehler des Unternehmens ist er dagegen nicht verantwortlich.

Quelle: teltarif.de
 
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